Diese Städte im Kreis Mettmann sind am günstigsten und teuersten – Städte- und Gemeindebund wehrt sich
„Mit großer Sorge“ stellt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fest, „dass die Abwassergebühren für einen Musterhaushalt (vier Personen, 200 Kubikmeter Frischwasser-Verbrauch und 130 Kubikmeter vollversiegelte Fläche) im Landesdurchschnitt erstmalig auf über 800 Euro gestiegen sind.“ Das ist das Ergebnis beim Vergleich der Tarife in den einzelnen Kommunen des Bundeslandes. „In 2023 waren es rund 755 Euro. Einen solchen Anstieg von über 6% hat es zuletzt 1995 gegeben“, heißt es weiter.
Die Zahl der Städte, in denen die Abwassergebührenbelastung über 1.100 Euro im Jahr liegt, hat sich 2024 gegenüber 2023 mehr als verdoppelt: von zwölf auf 25, erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.
Auch eine Kommune aus dem Kreis Mettmann ist dabei.
Haan, Hilden und Ratingen am günstigsten – Monheim „Spitzenreiter“
Im Kreis Mettmann fallen die Gebühren sehr unterschiedlich aus. Haan ist dabei noch am günstigsten mit 538,90 Euro, danach folgen Hilden mit 552,30 Euro, Ratingen mit 574,30 Euro und Wülfrath mit 598,40 Euro. Die vom BdSt monierte Marke von 800 Euro wird überschritten von Heiligenhaus (856,10 Euro), Mettmann (860,40 Euro) und Velbert (831,80 Euro). Das Mittelfeld besetzen dabei Langenfeld (692,50) und Erkrath (675,40 Euro).
Der große Ausreißer und Spitzenreiter des Kreises ist Monheim mit satten 1.078 Euro.
Die höchsten Abwassergebühren in NRW haben Monschau (1.572 Euro), Viersen (1.300 Euro), Heimbach (1.264,70 Euro), Much (1.260,90 Euro), Freudenberg (1.256 Euro), Titz (1.242,70 Euro), Windeck (1.241,10 Euro), Overath (1.233, 70 Euro), Simmerath (1.207,20 Euro) und Schleiden (1.204,40 Euro).
Die „preiswertesten Kommunen“ in Bezug auf die Abwassergebühren sind Reken (330,30 Euro), Schloß Holte-Stukenbrock (371,50 Euro), Velen (410,80 Euro), Vreden (425,80 Euro) und Raesfeld (429 Euro); all diese Städte (mit Ausnahme von Schloß Holte-Stukenbrock) stammen aus dem Kreis Borken.
„In Monschau ist also die Abwassergebührenbelastung fast fünfmal so hoch wie in Reken“, meint Rik Steinheuer.
Weitere Vergleiche gibt es hier.
Steuerzahlerbund fordert Änderungen
Der Bund der Steuerzahler NRW fordert daher, dass das Landes-Kommunalabgabengesetz wieder geändert werden müsse: „Der Trend zu immer höheren Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen kann und muss von der Politik gestoppt werden, um die Kosten rund ums Wohnen auf Dauer erschwinglich zu halten“, so der Vorsitzende Steinheuer. „Bleibt es erlaubt, das aus Kanalanschlussbeiträgen der Grundstückseigentümer aufgebrachte Kapital in die Abschreibungsbasis einfließen zu lassen, werden die Grundstückseigentümer bei der Refinanzierung der öffentlichen Abwasseranlage doppelt belastet – einmal über die gezahlten einmaligen Kanalanschlussbeiträge und ein weiteres Mal über die Entrichtung der jährlich fällig werdenden Abwassergebühren.“
Die Kommunen würden die „Spielräume des aktuellen §6 KAG NRW bürgerunfreundlich ausreizen“ und mit den Abwassergebühren „möglichst hohe Überschüsse erwirtschaften„. Dabei sei es „nicht die Aufgabe der Gebührenzahler, den kommunalen Haushalt zu subventionieren, wie es vielerorts in erheblichem Maße leider der Fall ist.“
StGB widerspricht: „Gebührenvergleich führt in die Irre“
Der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW dagegen wehrt sich gegen die Kritik des Steuerzahlerbundes. So meint Hauptgeschäftsführer Christof Sommer: „Der alljährliche Gebührenvergleich vom Bund der Steuerzahler führt mehrfach in die Irre.“
Man könne nur Städte und Gemeinde miteinander vergleichen „die über eine deckungsgleiche geographische Ausgangslage und das gleiche Leistungsangebot verfügen.“ Eine Gemeinde mit mehreren Ortsteilen müsse bei der öffentlichen Kanalisation „pro Einwohner viel mehr Aufwand betreiben als eine Gemeinde, die kompakt besiedelt ist“.
Oder: „Eine Gemeinde mit abwechslungsreicher Topographie im Bergischen Land hat mehr zu leisten als eine am flachen Niederrhein. Wer mehr Aufwand hat und ein größeres Leistungsspektrum anbietet, muss auch mehr Kosten umlegen.“
Außerdem seien die Kosten – zum Beispiel durch Inflation, für Chemikalien zur Abwasserreinigung, für verbesserte technische Anlagen oder für mehr Vorsorge gegen Starkregen – extrem gestiegen, die sich dann in den Gebühren niederschlagen.
Sommer betont: „Die Kommunen halten sich bei der Berechnung ihrer Gebührensätze konsequent an geltendes Recht. Das sieht vor, dass Kosten für Aufbau, Pflege und Betrieb einer Kanalisation oder der Abfallentsorgung umgelegt und als Gebühr berechnet werden. Es geht dabei nicht um Profite, sondern um Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Und die ist nicht für umsonst zu haben.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Pixabay / Montage: anzeiger24.de
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