Eine Duisburgerin wurde bei einem Internetkauf von einer Frau aus Haan betrogen. Gemeinsam konnten Kriminalpolizei und die Geschädigte die Betrügerin identifizieren.
Das war nach aktuellen Erkenntnissen geschehen:
Die Geschädigte aus Duisburg hatte vor einigen Tagen ein Marken-Haarstylingprodukt auf einer Onlineplattform erworben. Zuhause stellte sie fest, dass etwas mit dem Gerät nicht stimmt. Sie ließ es durch den Hersteller überprüfen, der bestätigte, dass es sich bei dem gekauften Produkt um eine Fälschung handelte.
Daraufhin begann die Duisburgerin mit eigenständigen Ermittlungen zu der Verkäuferin, die – wie sich herausstellte – in Haan wohnhaft ist. Die Geschädigte trat erneut mit der Betrügerin in Kontakt. In Abstimmung mit den Ermittlerinnen und Ermittlern der zuständigen Kriminalpolizei in Mettmann vereinbarte sie schließlich zur Übergabe der Ware in Haan einen neuen Termin mit der Verkäuferin.
Doch vor Ort wartete nicht die angebliche Interessentin des Produkts, sondern die Polizei, die die ahnungslose Verkäuferin des Lockenstabs vor Ort mit den Vorwürfen konfrontierte. Nach der Identifizierung der 20-jährigen Beschuldigten durchsuchten die Beamtinnen und Beamtinnen ihre Wohnung nach weiteren verdächtigen Produkten.
Dabei staunten die eingesetzten Polizeikräfte nicht schlecht. Denn in der Wohnung der Frau befanden sich insgesamt 17 Produkte. Die Kriminalpolizei stellte mehrere Staubsauger und Multi-Haarstyler des hochpreisigen Herstellers sicher – allesamt mit Karton und gefälschter Rechnung. Zudem fanden sie Mobiltelefone und eine hohe Summe Bargeld, die sie ebenfalls sicherstellten. Bislang kann die Polizei der Beschuldigten mindestens zwei Taten sicher zuordnen.
In den vergangenen Wochen erwarben über das Onlineportal mutmaßlich noch weitere ahnungslose Käuferinnen und Käufer die gefälschten Produkte.
Die Polizei warnt:
Produktfälschungen sind in Onlineportalen, bei denen private Anbieterinnen und Anbieter Verkaufsanzeigen schalten, ein erstzunehmendes Problem. Aufgrund der minderwertigen Qualität der Elektronikartikel und fehlender Sicherheitszertifikate können die Geräte unter Umständen zum Risiko für die Nutzenden werden. „Sollten Sie selbst Bedenken haben, ein Plagiat erworben zu haben, kontaktieren Sie den Hersteller und erstatten Sie im Fall einer Fälschung Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeiwache oder online.“
Infos/Foto: Kreispolizei Mettmann