Was sagen die Hospitalisierungsrate, die Intensivauslastung und die Inzidenz aus?
Bislang haben wir bei der Bewertung der Corona-Lage vornehmlich auf die Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) geradezu „gestarrt“. Dass dieser Wert inzwischen nicht mehr so aussagekräftig ist wie vor ein paar Monaten, wurde schon mehrfach kritisiert. Schließlich haben die GGG- und 2G-Regeln längst die Schwellenwerte 35, 50, 100 etc. abgelöst; für Geimpfte und Genesene gelten kaum noch Einschränkungen (außer Maskenplicht in Innenräumen u.ä.).
Die NRW-Landesregierung hat nun drei „Leitindikatoren“ bestimmt, die das Infektionsgeschehen bewerten sollen:
- Die 7-Tage-Inzidenz ist weiterhin „ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe“.
- Zusätzlich gilt die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der „Corona-Patienten“ im Krankenhaus mit Symptomen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen): „Der Wert kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben“, erklärt die Landesregierung.
Dieser Indikator ist noch einmal in zwei Kategorien unterteilt: Die bundesweite Hospitalisierungsrate des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die täglichen (nicht namentlichen) Gesamtmeldungen der Krankenhäuser über die Aufnahme von Covid-19-Patienten im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW). - Schließlich wird noch die Auslastung der Intensivbetten aus dem Register der Fachgesellschaft der Intensivmediziner (DIVI) als Indikator heran gezogen.
Ausführlichere Infos gibt es hier
Doch was bedeutet das nun für die Gesamtbewertung?
So weit, so theoretisch. Diese Werte geben wir ja auch inzwischen bei unserem täglichen Corona-Report an.
Doch was können wir nun mit den einzelnen Daten anfangen? Was sagt das über die Gesamtsituation aus? Welche Grenzwerte sollen nun als Gradmesser gelten? Und wie leiten sich nun weitere politische Maßnahmen daraus ab – so wie einst aus den Inzidenz-Schwellenwerten?
Wir haben beim Landesgesundheitsministerium NRW nachgefragt.
Die Antwort: „Die Entscheidung über Maßnahmen in der Coronaschutzverordnung wird immer auf Basis des aktuellen Infektionsgeschehens und der dafür maßgeblichen Parameter getroffen. Die Landesregierung wird auch die in § 28a IfSG (Infektionsschutzgesetz) zukünftig festgelegten Parameter weiterhin kritisch beobachten und ggfs. weitere Maßnahmen ergreifen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass über zukünftige Fassungen der Coronaschutzverordnung keine Aussage getroffen werden kann.“
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Ergänzend dazu schreibt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in der o.g. Presseerklärung: „So sehr ich nun ein Freund einfacher und leicht verständlicher Regelungen bin: In der aktuellen Situation mit einer völlig unterschiedlichen Entwicklung bei Geimpften und nicht Geimpften oder auch in den verschiedenen Altersgruppen ist die Betrachtung vielfältiger Faktoren der richtige Weg. Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt, als dass wir uns auf starre Werte festlegen können. Auf pauschale Grenzwerte haben wir daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.“
Text: Achim Kaemmerer
Foto: iXimus/Pixabay
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