Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkunft Kaiserstraße müssen umziehen

Laut technischem Brandschutzgutachten Gebäude so nicht bewohnbar

Wie die Stadt mitteilt, müssen 26 Bewohner*innen aus der Flüchtlingsunterkunft Standort Kaiserstraße 19 (ehemalige Landesfinanzschule) anderweitig untergebracht werden. „Als alternativer Standort kommt derzeit nur die bislang leerstehende Unterkunft Neandertalweg 4 in Gruiten in Betracht, die ab dem 15. November 2021 bezogen wird“, beschreibt die Stadt. Allerdings soll auch diese Unterbringung nur vorübergehend erfolgen. 


 

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Zu den Hintergründen

Zu den Hintergründen erklärt die Verwaltung, dass in dem Gebäude an der Kaiserstraße 19 seit 2015 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Liegenschaft gehört dem Land NRW, die Stadt Haan mietet das Gebäude und ist für die Instandhaltung verantwortlich. Ein technisches Brandschutzgutachten aus diesem Sommer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Wohngebäude nur mit erheblichem finanziellen Einsatz weiter genutzt werden könne, beschreibt Pressesprecherin Sonja Kunders: „Finanzieller Aufwand, der in eine nicht städtische Einrichtung fließen würde und damit aus Sicht der Stadt Haan unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern nicht darstellbar ist.“ 

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Transparenz für Bewohner*innen, Ausschuss und Öffentlichkeit

Die Bewohner*innen seien bereits informiert und die Verwaltung versichert: „Sie werden zu allen evtl. auftretenden Problemen von der Stadtverwaltung und von European Homecare betreut und beraten. Der Umzug wird durch die Hausmeister der Verwaltung betreut und an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Das Ehrenamtsnetzwek ist ebenfalls informiert.“

 

Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Generationen (SIGA) will die Stadtverwaltung in der Sitzung am 25. November 2021 eine erste Planung zur langfristigen Verteilung der Menschen mit Fluchthintergrund auf das Gebiet der Stadt Haan vorstellen.

 

Foto: pixabay


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