Ändert die Stellungsnahme der Straßenverkehrsbehörde die Meinung der Gegner?
Die Entscheidung, ob der Fahrradschutzstreifen entlang der B228 irgendwann auf voller Länge durchgeführt werden kann, hängt von dem Bürgerentscheid am 13. März 2022 ab: Spätestens da entscheiden die Haaner*innen, ob die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße − von Wilhelmstraße bis Kölner Straße − weiter vorangetrieben wird oder nicht.
Beide Seiten (Befürworter und Gegner) haben ihre Argumente schon vielfach kundgetan. Seit Jahren gehört dieses Thema zur politischen Debatte in Haan. Die Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) hatte dabei angemahnt, dass die Stellungnahme der Haaner Straßenverkehrsbehörde in der Ausschuss-Sitzung im November 2021 im Nachtrag nicht in der Sitzungsniederschrift aufgenommen wurde. Mit der Bitte auf Nachtrag bei der Stadtverwaltung, wurde dies ist den letzten Wochen abgelehnt − wegen eines Fristversäumnisses!? anzeiger24.de hat nachgefragt:
anzeiger24.de hat bei der Stadt nachgefragt, warum die Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde fehlen und die Stadt um Zusammenfassung der Ausführungen gebeten. Laut Rückmeldung der Stadt vor wenigen Tagen, fasst die Straßenverkehrsbehörde ihre Stellungnahme im Ausschuss wie folgt zusammen: „Anlass der Wortmeldung der Straßenverkehrsbehörde im Verkehrs- und Mobilitätsausschuss war die Befürchtung, die Herausnahme der Markierung eines Radschutzstreifens auf der Bahnhofstraße aus dem VEP II könne im Ausschuss direkt beschlossen werden, ohne den Bürgern Gelegenheit zur Entscheidung hierüber zu geben. In der kontrovers geführten Diskussion über die Umsetzung eines Radschutzstreifens auf der Bahnhofstraße vertritt die örtliche Straßenverkehrsbehörde in der Tat die Meinung, dass dieser im Interesse der Verkehrssicherheit der Radfahrenden erforderlich ist. Dieser Standpunkt wurde von der Straßenverkehrsbehörde daher im Ausschuss als Appell, den Bürgerentscheid durchzuführen, deutlich gemacht.“
Auf die Nachfrage, warum die Verwaltung das Statement der Straßenverkehrsbehörde nachträglich nicht „freiwillig“ ergänzt hat, auch wenn seitens der WLH eine Frist versäumt wurde, erklärte diese: „Die Verwaltung ist an die Geschäftsordnung (GeschO) für den Rat der Stadt Haan (Ortsrecht / Gartenstadt Haan) gebunden. Daher wurde die WLH Fraktion seitens der Verwaltung auf die Ausschlussfrist hingewiesen.“
Bericht, Foto: Bettina Lyko