Stadtverwaltung legt Bewertung zum SPD-Antrag auf Einführung eines „Haan-Pass“ vor

Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen erneut die Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass“) für das Haushaltsjahr 2027 beantragt. Über den Antrag wird auch im Sozialausschuss am 27. Mai 2026 beraten.

 

Geplant ist dabei ein deutlich erweiterter Kreis möglicher Berechtigter. Nach Angaben der Verwaltung soll der Sozialpass künftig nicht nur Menschen mit klassischen Sozialleistungsansprüchen umfassen, sondern auch eine Personengruppe „von finanziell Bedürftigen, altersarmen Seniorinnen und Senioren, Alleinstehenden, kinderlosen Paaren, Bezieherinnen und Beziehern von Wohngeld sowie Studierenden und Auszubildenden.“ Damit würde der bisherige Fokus auf Transferleistungsbeziehende, etwa im Bereich Bildung und Teilhabe, erweitert. Die Verwaltung geht dabei von insgesamt rund 4.500 potenziell Berechtigten aus.

 

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Die Stadt verweist in ihrer Stellungnahme auf die bereits bestehende Haaner Familienkarte, die seit 2006 Vergünstigungen für Familien bündelt und als bewährtes Instrument zur sozialen Teilhabe gilt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Gewinnung zusätzlicher Vergünstigungen durch lokale Unternehmen bislang nur eingeschränkt gelingt. Wörtlich heißt es dazu, die Unternehmen zeigten sich „erfahrungsgemäß … zurückhaltend im Hinblick auf Gewährung von attraktiven Angeboten/Rabatten“.

 

Deutlich kritisch äußert sich die Kämmerei zur Einführung eines zusätzlichen Sozialpasses. Zwar werde das sozialpolitische Ziel grundsätzlich unterstützt, ein solches Modell sei jedoch „weder finanzierbar noch organisatorisch leistbar“. Als Gründe nennt sie zusätzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand, etwa für Prüfung, Ausstellung und Datenpflege, sowie mögliche Einnahmeausfälle bei städtischen Einrichtungen wie Stadtbad, Bücherei oder VHS. Zudem verweist die Kämmerei darauf, dass soziale Teilhabe bereits durch bestehende Sozialleistungssysteme wie SGB II, SGB XII, Wohngeld oder BAföG abgedeckt sei und eine zusätzliche kommunale Struktur eine freiwillige Leistung mit erheblichen Folgekosten darstellen würde.

 

Quelle: Ratsinformationssystem, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

  

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