
Der Stadtrat hat die neue Gebührenordnung für die städtischen Parkscheinautomaten in der letzten Ratssitzung im Dezember 2024 beschlossen. Diese wurde auch im Amtsblatt vom 25. Januar 2025 veröffentlicht. Die gute Nachricht vorab: Die Gebührenhöhe hat sich nicht verändert.
Das bedeutet für:
Elektrofahrzeuge
Die Sonderregelung für Elektrofahrzeuge wurde angepasst. Bisher war die Parkdauer während des Ladevorgangs nicht begrenzt. Ab sofort gilt eine maximale Parkdauer von bis zu zwei Stunden, analog zur allgemeinen Höchstparkdauer auf städtischen Parkplätzen. Diese Regelung betrifft Elektrofahrzeuge, die gemäß dem Elektromobilitätsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichnet sind. Voraussetzung für das kostenfreie Parken ist das Auslegen einer Parkscheibe, die den Beginn der Parkzeit anzeigt. Darüber hinaus gibt es keine Bevorzugung von Elektrofahrzeugen.
Parkzonen
Die gebührenpflichtigen Parkzonen im Haaner Stadtgebiet wurden erweitert. So ist der Parkplatz hinter dem ehemaligen Postgebäude (Martin-Luther-Straße) ab sofort gebührenpflichtig. Im Lageplan (hier zum Download) sind die gebührenpflichtigen Parkzonen gekennzeichnet.
Hinweis
Es gilt weiterhin: Für die Nutzung der ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen fällt in den ersten 15 Minuten keine Gebühr an. Danach wird eine Gebühr von 0,10 Euro pro angefangene 3 Minuten erhoben.
Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay

