
Rund eine Woche, nachdem die Stadt Haan selbst einen Formfehler bei der Verabschiedung ihres Haushalts öffentlich gemacht hat, wird nun ein weiteres Problem bekannt. Und das ist deutlich größer als zunächst gedacht.
Auslöser ist ein Schreiben der Wählergemeinschaft „Bürger für Haan – Bürger Union“. Daraufhin hat die Stadtverwaltung die Abläufe rund um mehrere Ratssitzungen überprüft, mit einem brisanten Ergebnis: Bei gleich drei Sitzungen wurden formale Vorgaben nicht eingehalten.
Konkret geht es um die Termine am 16. Dezember 2025, 3. Februar 2026 und 24. März 2026. Nach der Hauptsatzung der Stadt – und damit auch nach den Regeln der Gemeindeordnung NRW – müssen Ort, Zeit und Tagesordnung solcher Sitzungen spätestens zehn Tage vorher im Amtsblatt veröffentlicht werden. Genau das ist in diesen Fällen nicht fristgerecht passiert.
Was nach einem bürokratischen Detail klingt, hat weitreichende Folgen: Alle Beschlüsse, die in diesen Sitzungen gefasst wurden, sind rechtlich unwirksam. Das bedeutet, sie gelten formal als nicht beschlossen und müssen komplett neu auf die Tagesordnung.
Betroffen ist dabei nicht nur der Haushalt, sondern eine ganze Reihe weiterer Themen. Insgesamt geht es um rund 50 Beschlusspunkte. Darunter sind etwa die Ernennung der Kämmerin, Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts in der Feuerwehr oder auch neue Grabformen auf dem Waldfriedhof.
Bürgermeister Vincent Endereß spricht von einem „vermeintlich kleinen menschlichen Fehler“, der große Auswirkungen habe. Verwaltung und Politik müssten den Schaden nun gemeinsam beheben. Die Fraktionsvorsitzenden im Rat hätten dafür bereits ihre Unterstützung signalisiert.
Um die Beschlüsse nachzuholen, sind zusätzliche Sitzungen geplant: Am 11. Mai soll der Rat erneut tagen, unter anderem wird dort der Haushalt noch einmal eingebracht. Eine weitere Sitzung am 1. Juni ist vorgesehen, um die Haushaltssatzung endgültig zu verabschieden.
Welche finanziellen Folgen die Fehler haben werden, ist derzeit noch unklar. Vorsorglich hat die Stadt den Fall bereits bei ihrer Versicherung als möglichen Eigenvermögensschaden gemeldet.
Konkrete Auswirkungen gibt es aber schon jetzt für Bürgerinnen und Bürger: Die Grundsteuerbescheide werden vorerst nicht verschickt. Das ist erst möglich, wenn die entsprechenden Hebesätze rechtskräftig beschlossen und bekanntgemacht sind. Wann das genau passiert, ist noch offen.
Quelle: Stadt Haan, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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