Frage der Transparenz bei Haaner Ratssitzung in Sachen Rathausneubau

WLH kritisiert nicht-öffentliche Beratung für Grundstückankauf

Für die letzte Ratssitzung in der aktuellen Wahlperiode am 28. Oktober 2025 steht ein zentraler Punkt zur Entscheidung: Unter Tagesordnungspunkt 12 soll der Rat darüber befinden, ob dem Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau zugestimmt und damit der Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2024 aufgehoben wirdoder ob es stattdessen am 25. Januar 2026 zu einem Bürgerentscheid in dieser Frage kommt.

 

Fisch-Schalte

 

Im Fokus steht der geplante Neubau des Rathauses am unteren Neuen Markt, inklusive Räumen für die VHS und das Stadtarchiv. Für die Umsetzung war der Ankauf eines zusätzlichen Grundstücks vorgesehen, das eng mit dem Ratsbeschluss von 2024 verknüpft ist.

 

Die WLH-Fraktion kritisiert nun, dass die Entscheidung über dieses Grundstücksgeschäft in nicht-öffentlicher Sitzung vorbereitet werden soll – noch bevor über das Bürgerbegehren entschieden ist. Dies sei, so die Fraktion, ein „Hintergehen des erfolgreichen Bürgerbegehrens“.

 

Bereits am 7. Oktober 2025 hatte die WLH beantragt, den entsprechenden Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin öffentlich zu behandeln – mit geschwärzten Angaben zu Flurstück, Größe und Kaufpreis, um schützenswerte Interessen zu wahren. CDU, SPD und Bürgermeisterin lehnten diesen Antrag jedoch ab.

 

Für die kommende Ratssitzung kündigte die WLH an, den Antrag auf Öffentlichkeit erneut zu stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, will sie erreichen, dass der nicht-öffentliche Punkt erst nach der öffentlichen Beratung des Bürgerbegehrens behandelt wird. Die Fraktion wirft der Verwaltung vor, durch das Vorziehen nicht-öffentlicher Themen „respektlos gegenüber den Bürger:innen“ zu handeln und so Politikverdrossenheit zu fördern.

 

Neben der Frage der Transparenz verweist die WLH auf die angespannte Finanzlage der Stadt. Nach Angaben der Fraktion droht Haan bis 2030 überschuldet zu sein und kann nicht von der Altschuldenhilfe profitieren. Angesichts dessen seien neue Grundstücksgeschäfte, die keinen klaren finanziellen Vorteil bringen, unverantwortlich. Die WLH fordert daher, entsprechende Beschlüsse mindestens bis Februar 2026 zu verschieben.

 

Infos: WLH, Foto + Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

 

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