Erst Flickarbeiten, dann Millionen-Sanierung auf der Ohligser Straße?

Auf der Ohligser Straße kommt es derzeit wegen einer Baustelle zu Staus und Verkehrsbehinderungen. Wie die RP Online berichtet, lässt Straßen.NRW auf der L288 zunächst akute Fahrbahnschäden beseitigen. Zwischen den Hausnummern 43 und 70 ist deshalb aktuell nur ein Fahrstreifen frei, geregelt wird der Verkehr per Baustellenampel. Die Arbeiten sollen noch knapp eine Woche dauern.

 

Trotz der laufenden Reparaturen steht dem Zeitungsbericht zu Folge weiterhin eine umfassende Grundsanierung der Straße bevor. Klingt paradox? Durch die jetzigen Arbeiten sollen akute Schäden behoben werden, dabei geht es um die Verkehrssicherungspflicht, unabhängig davon, dass später saniert wird.

 

Die Stadt Haan soll die große Maßnahme im Auftrag von Straßen.NRW umsetzen. Hintergrund für die Verzögerungen dabei waren zusätzliche Prüfungen und Anforderungen des Landesbetriebs, unter anderem zur Tragfähigkeit des Straßenaufbaus. Dabei wurde festgestellt, dass Teile der Fahrbahn nicht mehr den heutigen technischen Standards entsprechen und umfangreicher erneuert werden müssen als ursprünglich geplant.

  

Seniorenpark-Carpe-Diem

 

Über die Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Landesbetrieb könnte der Haaner Umwelt- und Mobilitätsausschuss bereits am 19. Mai 2026 entscheiden. Laut dem Entwurf der Vereinbarung werden die Kosten für die geplante Sanierung der Ohligser Straße nach aktuellem Stand vollständig von Straßen.NRW getragen. Die Gesamtkosten belaufen sich darin auf rund 2,27 Millionen Euro brutto. Darin enthalten sind Vermessung, Bodengutachten, Planung sowie die eigentlichen Baukosten von knapp 1,95 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Verwaltungspauschale von zehn Prozent.

 

Während der Planungs- und Bauphase sollen die Kosten laufend aktualisiert werden. Steigen die Gesamtkosten um mehr als fünf Prozent, muss Straßen.NRW erneut zustimmen. Falls nachträglich größere Änderungen an der Planung verlangt werden, muss der jeweilige Verursacher die zusätzlichen Kosten übernehmen.

 

Wird die Planung oder das gesamte Projekt durch einen der Beteiligten gestoppt, trägt dieser auch die bis dahin angefallenen Planungskosten. Die endgültige Abrechnung erstellt später die Stadt Haan auf Grundlage der geprüften Schlussrechnung.

 

Quelle: RP Online und Ratsinfosystem Stadt Haan, Foto: AK, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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