Was Tierhalter jetzt beachten müssen – Für Menschen ist die Seuche unbedenklich
In einem rinder- und einem schafhaltenden Betrieb in Wülfrath wurden am 9. Juli 2024 mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit (BTV) getestet, teilt der Kreis Mettmann mit. Im Oktober 2023 gab es erste Fälle im Kreis Kleve. Nun also breitet sich die Tierseuche immer weiter aus.
Was müssen die Halterinnen und Halter nun beachten?
Symptome und Serotypen
„Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (z.B. Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit“, erklärt die Kreisbehörde. „Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind u.a. hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge.“
Menschen und andere Tiere seien allerdings „nicht betroffen“, heißt es weiter: „Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.“
Von dem Virus sind viele verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird sehr oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert.
Die Krankheit könne aber auch tödlich verlaufen, erklärt der Kreis Mettmann: „Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft, und zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.“
Tiere freiwillig impfen: Ausnahmeregelung für Impfstoff
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Krankheit bei empfänglichen Tierarten hat das Kreisveterinäramt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Tierhalter die Genehmigung erhalten, ihre Tiere freiwillig impfen zu lassen.
„Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden“, sagt die Kreisbehörde. „Hiervon hat der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet.“
Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
Quelle: Kreis Mettmann
Fotos: NoName_13/C.SAGNIEZ / Pixabay – Montage: anzeiger24.de
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