Wirrwarr ums Radar: Kreisverwaltung kündigt weiterhin Tempokontrollen an, Polizei aber nicht

Grund: Zwei widersprüchliche Verwaltungsvorschriften vom Land NRW

Da sind so manche Mitmenschen irritiert: Zum Februar 2024 hat die Kreispolizeibehörde Mettmann die wöchentliche Ankündigung ihrer Tempokontrollstandorte eingestellt. Sie setzt jetzt darauf, den „Druck auf Temposünder zu erhöhen“. Das befürworten sicherlich diejenigen, die die Ansagen seit jeher kritisieren: Warum soll man Raser vorwarnen?

Dennoch ist es weiterhin möglich, die „Blitz-Termine“ und Stationierungen der mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte zu erfahren – denn die Kreisverwaltung Mettmann veröffentlicht sie weiterhin.

 

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Auf ihrer Facebook-Seite erklärt die Behörde das so: „Die Erlasslage des Landes NRW für die Polizei ist die eine Seite. Die Verwaltungsvorschriften des Landes für die Kommunen (also auch den Kreis Mettmann) sind die andere Seite. Für beide Behörden sind die jeweiligen Vorschriften verbindlich. Tatsächlich widersprechen sich die Vorschriften in diesem Fall. Gemäß den für die Kommunen geltenden Verwaltungsvorschriften des Landes NRW sind wir nach wie vor verpflichtet, unsere Messstellen anzukündigen.“

 

Ob man sich nun darüber ärgert oder freut – auch das könnte sich bald erledigt haben, heißt es weiter: „[Den Widerspruch] hat auch das Land erkannt und überprüft deshalb aktuell, ob und wie die Verwaltungsvorschriften für die Kommunen zu ändern sind.“

Stellt sich nur die Frage, in welchem Tempo dies geschehen wird…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto: anzeiger24.de

 


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