Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe 2021 stellte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Wiederaufbaufonds finanzielle Hilfe für betroffene Privathaushalte sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft bereit. Anträge konnten bereits seit September 2021 gestellt werden. Und sie sind noch bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Gefördert werden dabei Maßnahmen zur Beseitigung direkter Schäden an Wohngebäuden, die durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind. Dazu zählen u. a. Schäden an Gebäuden, Wegen, Garagen, Stellplätzen sowie am Hausrat. Bei Vermieterinnen und Vermietern sowie Wohnungsunternehmen können auch Mietausfälle oder reduzierte Einnahmen berücksichtigt werden.
Alle Infos zur Förderung, den Richtlinien sowie Antworten auf häufige Fragen finden Betroffene auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), unter diesem LINK!
Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay