Wie hoch wird die Gasumlage?

Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr zahlen?

Es war ja bereits vor Wochen angekündigt worden: Gas wird noch teurer. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu den erhöhten Preisen zusätzlich eine Gasumlage an die Lieferanten zahlen sollen. Warum, das erklären wir hier…

 

Die bange Frage war nur: Wie hoch soll die Umlage ausfallen? Die Antwort gab es nun am heutigen Montag, 15. August: Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erklärte, dass „ab dem 1. Oktober 2022 exakt 2,419 ct/kWh (24,19 Euro/MWh) auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) erhoben werde“. 

 

Banner-Netto-Sept-Pad-2021

 

„Auch wenn sich das nach Cent-Beträgen anhört: Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt sind das Mehrkosten von 483 Euro pro Jahr, mit Mehrwertsteuer sogar 575 Euro„, hat der WDR dazu analysiert. Ein Single-Haushalt müsste demnach zwischen 120 und 140 Euro mehr zahlen: „Die Höhe der Gaskosten ist allerdings individuell verschieden. Was Verbraucher unter dem Strich bezahlen müssen, hängt auch von ihrem Verbrauch, der Dämmung ihrer Wohnung und deren Quadratmeterzahl ab. Auch das Alter und die Effizienz der Gasheizung sind wichtige Faktoren.“

 

Was bedeutet das nun für die Kundinnen und Kunden der einzelnen Stadtwerke? 

Anfragen bei den lokalen Versorgern laufen….

 

Mehrwertsteuer obendrauf?

Unklar ist, ob die Kundinnen und Kunden noch die Mehrwertsteuer dazu zahlen müssen. Das wäre ein weiterer Batzen, den viele Geringverdienende vielleicht nicht mehr stemmen könnten. 

Bundesfinanzminister Christian Lindner aber erklärte in einem ZDF-Interview, er werde sich für einen Wegfall, bzw. eine Minderung der Mehrwertsteuer einsetzen. Allerdings benötige er dafür die Zustimmung der EU

 

Hintergrund

In einer Presseerklärung der THE heißt es ergänzend: „Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung). Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: G.Altmann/blende12 / Pixabay

Collage: Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.