Verwaltung informiert über Winterdienst

Passend zur aktuellen Wetterlage

Ja, es schneit und dieses Mal soll es mehr werden. Davor warnt auch der Deutsche Wetterdienst. Für Haan sind ab heute Mittag Schneefälle mit Mengen von 5 bis 15 cm sowie verbreitete Glätte vorausgesagt. 

 

„Der städtische Betriebshof hat sich darauf gut vorbereitet“, beschreibt die Verwaltung. „Das Salzlager ist gefüllt und die Räumfahrzeuge stehen in Wartestellung.“ Die Flotte umfasst vier große Räumfahrzeuge mit Schneeschildern und Streugarnituren, fünf kleinere Geräteträger, ebenfalls ausgerüstet mit Schneeschildern und Streugarnituren sowie zwei Fahrzeuge für Salztransport und Handstreuung. „Elf Mitarbeiter werden im Schichtdienst im Einsatz sein, damit die Hauptstraßen befahrbar bleiben. Dennoch gilt: Wer heute oder in den nächsten Tagen mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs ist, dem wird dringend empfohlen, besonders achtsam zu fahren und auch auf den Gehwegen vorsichtig zu sein.“

 

Auch Haaner Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen vor der Haustür streuen müssen, um Gehwege und Straßen begeh- und befahrbar zu halten. Wer, wo und in welchem Umfang für den Winterdienst zuständig ist, ist in der Satzung 60.02 geregelt. Sie umfasst ein Straßenverzeichnis, in dem die jeweilige Winterwartung hinterlegt ist. Auf der Homepage der Stadt Haan ist das nochmals nachzulesen: www.haan.de/winterdienst

 

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Die Verwaltung informiert folgend daher nochmals darüber, wie der allgemeine Winterdienst in Haan geregelt ist und was man beim Streuen beachten muss. Folgend die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Gehwege

Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden.

• Räumen und streuen Sie die Gehwege vor dem Grundstück auf einer Breite von 1,00 m bis 1,50 m.

• Vor Ihrem Grundstück ist eine Bushaltestelle? Auch hier achten Sie bitte darauf, dass Fahrgäste die Haltestelle sicher über den Gehweg erreichen können.

 

Fahrbahnen

Ist Ihnen als Anlieger die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte

• gekennzeichnete Fußgängerüberwege,

• Querungshilfen über die Fahrbahn und

• Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder – einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen.

 

Wann müssen Sie räumen?

• Von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

• Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen.

 

Wohin mit dem Schnee?

Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird, z.B. auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.

 

So streuen Sie richtig:

Beherzigen Sie bitte die Reihenfolge: erst räumen, dann streuen!

• Als Streumaterial sind ausschließlich Mittel mit abstumpfenden Stoffen erlaubt. Streusalz und andere auftauende Stoffe dürfen nur bei gefährlichen Gehwegstellen (z. B. Treppen, Passagen, steilen Gefällestrecken) oder in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Glatteis durch Regen, der auf gefrorenen Boden fällt) verwendet werden.

• An Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz oder sonstige auftauende Materialien verboten. Salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

• Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten

 

Diese übertragenen Winterwartungspflichten sind in der Satzung Nr. 60.01 über die Straßenreinigung unter § 4 geregelt: Ortsrecht / Gartenstadt Haan

 

Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay

 

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