Update für Landesbauordnung NRW: Ausbau Erneuerbare Energie und Mobilfunk beschleunigen

Erleichterungen für Windräder, Wärmepumpen und Wasserstoff-Technik geplant – Pflicht für Photovoltaik

Ein „Update für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk“ sowie eine Stärkung des Wohnungsbaus für NRW kündigt Ina Scharrenbach (kl. Foto o.r.), Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung an. Die NRW-Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen, der nun im Landtag beraten werden soll.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, wenn es vom Parlament verabschiedet wurde. Einzelheiten wurden am 7. Juni 2023 bekannt gegeben.

 

Was genau ist geplant?

 

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Windanlagen und Wohngebiete

Künftig soll für Windenergieanlagen der bauordnungsrechtliche Abstand zu Grundstücksgrenzen und von Wohngebäuden von 50 auf 30% („größte Höhe“) reduziert werden.

 

Ab dem 1. Januar 2024 soll für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren gelten.

 

Zudem sollen auf Antrag einer Bauherrschaft das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können.

 

Damit sollen bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen deutlich beschleunigt werden, so Ministerin Scharrenbach.

 

Solaranlagen und Wärmepumpen

Die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände bei Solaranlagen auf Hausdächern und von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken sollen entfallen.

 

Bei Wärmepumpen sollen aber die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert berücksichtigt werden.
„Damit vereinfacht die neue Landesbauordnung die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind“, ergänzt Scharrenbach

 

Eine zeitlich gestaffelte Solaranlagen-Pflicht soll eingeführt werden, und zwar für Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2024 für Nicht-Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude eingehen.

Das Nähere soll eine Rechtsverordnung regeln.

 

Wasserstoff

Die Nutzung von Wasserstoff gilt als eine der Zukunftstechnologie für klimafreundliche Energiegewinnung.

Im Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es dazu: Anlagen zur Wasserstofferzeugung sollen gänzlich verfahrensfrei gestellt werden.

Voraussetzung: der darin erzeugte Wasserstoff dient dem Eigenverbrauch der baulichen Anlagen, für die sie errichtet werden. Und die Regelung soll für bestimmte Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff, einschließlich deren Umhausungen sowie die dazugehörigen Gasspeicher mit einer Speichermenge von bis zu 20 kg pro Geräte, gelten.

 

Mobilfunkausbau

Antennen im Außenbereich sollen – ohne Höhenbegrenzung und damit anders als heute – bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt werden.

Ortsveränderliche Antennenträger sollen bis zu 48 Monate errichtet werden dürfen.

Des Weiteren sollen die zugehörigen Versorgungseinheiten bis zu 30 Kubikmeter (bislang: 10 Kubikmeter) verfahrensfrei sein; dies soll insbesondere den Ausbau an Bahnstrecken erheblich erleichtern.

 

Baugenehmigungsverfahren vereinfachen

Die Regelungen für eine Genehmigungsfreistellung sehen vor, dass künftig Wohngebäude (bis einschließlich der Gebäudeklasse 4) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden sollen.

Bisher war dies für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 der Fall. Mit der Änderung können höhere Wohngebäude unter eine Genehmigungsfreistellung fallen.

 

Mit der Einführung einer sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung” sollen beispielsweise zukünftig bestimmte Handwerksmeisterinnen und -meister und ihnen gleichstellte von Personen Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 erstellen können.

 

Schottergärten nicht mehr erlauben

„Die Regelungen zur Begrünung bzw. Bepflanzung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken wird zugunsten der Schaffung von Gartenflächen geändert“, heißt es weiter. Schotterungen von nicht bebauten Flächen sowie die Verwendung von Kunstrasen für diese Flächen sollen nicht mehr zugelassen werden.

Denn solche „Schottergärten“ vertreiben Insekten, die zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen verantwortlich sind. Damit wird das Ökosystem gestört.

 

Holzbau, Umbaukultur und Anpassung an die Musterbauordnung

Um das „Bauen mit Holz“ zu fördern, soll die Muster-Holzbaurichtlinie angepasst werden.

Neue Bau- und Wohnformen sollen „praktisch erprobt“ werden können.

Zudem soll die „Umbaukultur“ gefördert werden, in dem Abweichungen zuzulassen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.

Konkreter wird es in dem Gesetzentwurf allerdings nicht.

  

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: MHKBG/F.Berger / cegoh/sferrario1968/LoggaWiggler (Pixabay)

 


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