Gibt es welche in Haan?
„In diesem Jahr können traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden“, darauf weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hin. Auch die beliebten Osterfeuer fielen in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie zum Opfer.
Was ist generell zu beachten?
Jetzt darf natürlich nicht jeder in seinem heimischen Garten ein Osterfeuer veranstalten, und das ist auch gut so. Als Ausnahmen rechtlich anerkannt sind laut dem Ministerium Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer, „soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.“ Außerdem können die Städte und Gemeinden die Einzelheiten zur Durchführung der Osterfeuer individuell bestimmen, beispielsweise ob ein solches Osterfeuer nach Ortsrecht angezeigt werden muß. Und natürlich dürfen solche Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Abgebrannt werden darf generell nur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein. „Damit werden die Umwelt und die Anwohner so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet“, unterstreicht das Ministerium.
Das gilt für Haan!
Auf Nachfrage im Rathaus, ob und wo Osterfeuer stattfinden, konnte uns aus diesem Grund keine Veranstaltung genannt werden: „In der Stadt Haan gibt es keine ortsrechtlichen Regelungen zu Brauchtumsfeuern o.ä. (Osterfeuern). Daher gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes und die abfallrechtlichen Vorgaben. Eine Anzeigepflicht gibt es daher nicht. Bei Rückfragen wird auf die Empfehlungen des Landes verwiesen und eine Information der Feuerwehr empfohlen“, beschreibt Sonja Kunders auf Nachfrage von anzeiger24.de.
Bericht: Bettina Lyko, Foto: pixabay