In den letzten Wochen gingen bei der Stadtverwaltung wohl vermehrt Beschwerden über ungepflegte Gehwege ein: Da seien aber auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gefragt, erklärt die Verwaltung ⎻ denn: „Neben den Reinigungsverpflichtungen, die von der Stadt zu erfüllen sind, gibt es Aufgaben im Rahmen der Straßenreinigung, die den Grundstückseigentümer_innen durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Haan übertragen wurden“, erklärt Sonja Kunders aus dem Rathaus und untermauert: „Hierzu zählt auch die Gehwegreinigung. Sie beinhaltet das mechanische Entfernen von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen, ungeachtet dessen, wer dies verursacht hat.“
Der Betriebshof gibt dazu noch den Hinweis, dass bei der Reinigung die gesammelten Abfälle bitte nicht einfach in die Regenrinne gefegt, sondern von den Verantwortlichen entsorgt werden sollen.
Mit diesem öffentlichen Appell möchte die Verwaltung eine allgemeine Verbesserung erreichen: „Wir alle wünschen uns eine gepflegte Gartenstadt. Saubere und verkehrssichere Gehwege tragen zu diesem positiven Erscheinungsbild bei und heben die allgemeine Lebensqualität.“
Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay