Rosenmontagszug in der Omikron-Welle: Monheims Alleingang

Die neue NRW-Coronaschutzverordnung schafft Planungssicherheit

Monheim am Rhein freut sich auf seinen Rosenmontagszug und den Straßenkarneval rund um den Alten Markt. Der Rosenmontagszug wird am 28. Februar ab 11.11 Uhr über die Bleer Straße und die Kapellenstraße ziehen. Die Altstadt wird zur gesicherten Brauchtumszone mit Einlasskontrollen. Dort gilt 2G+ für den Aufenthalt im Außenbereich und 2G++ (Doppleplus). Das heißt, auch Geboosterte brauchen einen tagesaktuellen Negativ-Test für den Eintritt in die Innengastronomie. 

  

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Abgegrenzte Brauchtumszonen

„Die neue NRW-Coronaschutzverordnung schafft dafür die nötige Planungssicherheit“, freut sich Daniel Zimmermann, Bürgermeister der Stadt Monheim. Keine andere Kommune in der Region veranstaltet einen Karnevalszug. Wie das Land die Änderungen um die neue Coronaschutzverordnung kommuniziert hatte, konnte durchaus für Verwirrung sorgen. „Abgegrenzte Brauchtumszonen werden eingerichtet. Umzüge sind hier verboten“, so der Wortlaut. Sind Umzüge laut Verordnung verboten worden oder darf der Zug WEGEN der Brauchtumszonen nicht stattfinden, hatten sich User in Facebookgruppen gefragt. Setzt sich Monheim einfach über das Verbot hinweg? Das Zauberwort war in diesem Fall „hier.“ Daniel Zimmermann erklärt: „Das Verbot von Karnevalszügen gilt nur in der so genannten Brauchtumszone. Da der Rosenmontagszug aber nicht durch die Altstadt (= Brauchtumszone) zieht, darf er ohne Personenbegrenzung stattfinden. Es muss nur eine stichprobenartige 2G-Kontrolle durchgeführt werden.“

 

Rosenmontagszug ist zulässig

Moritz Peters, Sitzungspräsident der Große Monheimer Karnevalsgesellschaft 1902 e.V. (Gromoka) bekam zunächst fast einen Herzinfarkt, nachdem er vernommen hatte, was NRW-Gesundheitsminister Kar-Josef Laumann in der entsprechenden Pressekonferenzführt verlautbart hatte. Peters studierte anschließend intensiv die Coronaschutzverordnung. Peters führt aus: „Die aktuelle CoronaSchVO sieht in Paragraph 4 Abs. 2 Nr. 6 vor, dass nur Immunisierte Zugang zu Volksfesten haben. Folglich sind Volksfeste unter Zugangsbeschränkungen der aktuellen CoronaSchVO zulässig. Ich halte einen Rosenmontagszug für ein solches Volksfest, was soll es denn anderes sein?“ Umzüge würden ausschließlich in Paragraph 7 der aktuellen CoronaSchVO erwähnt. Peters: „Dieser Paragraph regelt die Brauchtumszonen, die die örtlichen Ordnungsbehörden einrichten können, nicht müssen. Wenn folglich ein Rosenmontagszug extra aus der knubbeligen Innenstadt in die weitläufige Peripherie verlegt wird, finde ich in der aktuellen CoronaSchVO nichts was dieses vernünftige Ansinnen verbieten würde.“ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann habe in der entsprechenden Pressekonferenz auch gesagt dass in den Brauchtumszonen Festbühnen verboten wären, so Peters. „Hierzu  findet sich kein Wort in Paragraph 7 der CoronaSchVO und ganz Köln baut gerade Brauchtumszonen mit Festbühnen auf“, sagt der Sitzungspräsident der Gromoka.

  

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Gesundheitsministerium: Keine Züge in Brauchtumszonen

Was sagt das NRW-Gesundheitsministerium zu all dem? Gibt es gar eine Gesetzeslücke? „Die Landesregierung hat bei der Formulierung der Coronaschutzverordnung selbstverständlich auch das Thema Rosenmontagszüge mit in Betracht gezogen“, betont Miriam Skroblies vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher gäbe es zwei Instrumente, mit denen Kommunen das Thema regeln können: „Zum einen können Brauchtumszonen ausgewiesen werden. Hier sind Umzüge dann generell untersagt, weil ohnehin in diesen Zonen schon mit einer Vielzahl von Menschen gerechnet wird und deshalb zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind“, erklärt Skroblies.

 

Gesundheitsministerium: Kommunen können Umzüge verbieten

Die Kommunen könnten aber auch außerhalb der Brauchtumszonen oder ohne überhaupt Brauchtumszonen festzulegen Umzüge verbieten. Denn die Standardmaßnahme ‚Umzugsverbot’ könne auch außerhalb oder ohne Brauchtumszone angeordnet werden. Skroblies zum Vorgehen der Stadt Monheim: „Der Veranstalter hat die Coronaverordnung daher zutreffend ausgelegt. Kurzum: Wenn die Stadt Monheim Brauchtumszonen festlegt, gilt innerhalb dieser Brauchtumszonen ein Umzugsverbot. Außerhalb dieser Brauchtumszonen sind aber Umzüge nicht untersagt, solange die Stadt Monheim dies nicht ausdrücklich anordnet.“

 

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Kontrollen durch Ordnungsamt und Security-Kräfte

In den Facebookgruppen sorgte die Nachricht, dass es in Monheim einen Rosenmontagszug geben wird, für jede Menge Gesprächsstoff. „Monnem Helau! Schön für die engagierten Vereine, dass ein bisschen Brauchtum möglich ist“, ein User. „Mein Gott endlich mal wieder Karnevalszüge!“ oder „Bekloppt, man hat ja gesehen, was am 11.11. dabei raus kam“, ereiferten sich andere. „Mal im Ernst, wer soll das denn wie kontrollieren??? Auf offener Straße?“, fragte ein User. „Das Ordnungsamt und zusätzlich gebuchte Security-Kräfte“, konnte die Stadt Monheim beruhigen. „Super für die Mitbürger die Karneval und Corona lieben!“, freut sich ein User. Jemand anderes findet es „sehr gefährlich“, da die Kinder Samstag Sonntag Rosenmontag keine Testung hätten und bei der jetztigen Situation seien es sehr viele Kinder, die jeden Tag mit positiven Ergebnisse rausfielen. Auch Kinder sollten tagesaktuelle Test erbringen.

 

Ansturm aus anderen Städten

Wie wird die Stadt Monheim mit dem zu rechnenden Ansturm aus den umliegenden Städten umgehen? Stadt Monheim: „Positiv. Entlang des kilometerlangen Zugwegs ist Platz satt. Da sind auch auswärtige Gäste willkommen. In der gesicherten Brauchtumszone in der Altstadt gilt die im Text beschriebene Deckelung: Wenn 2000 Leute drin sind, kommt keiner mehr rein – egal ob Kölsche Pass oder Monnemer.“ Wie wird die Höchstgrenze von 10.000 Personen im Freien eingehalten? Der Rosenmontagszug wird ja sicherlich als eine zusammenhängende Versammlung oder Veranstaltung gewertet. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Nein, der Zug ist keine zusammenhängende Veranstaltung. Dagegen spricht schon die Weglänge von rund 3 Kilometern. Nach den geltenden Regeln gibt es deshalb keine Höchstgrenze für die Zuschauerzahl.“ Die Stadt Monheim weiter: „Ein Zug von mehreren Kilometern Länge ist etwas anderes als eine Bühne oder ein Stadion vor dessen Eingängen sich nun mal alles eher eng zusammendrängt.“ Wem einem Zugbesucher an der Bleer Straße ein Clown oder eine freundliche Plüschbärin zu nahe käme, solle einfach ein paar Meter nach links oder rechts ausweichen. 

Text: Marjana Kriznik

Foto: Stadt Monheim am Rhein

 

 


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