Brandgefahr, toxische Gase, Explosionswirkung – Mitnahme ab März verboten
Die Rheinbahn zieht die Notbremse: Aus Sicherheitsgründen dürfen in deren Bussen und Bahnen ab Freitag, 1. März 2024, bis auf Weiteres keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Der ÖPNV-Betrieb folgt damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Vorsichtsmaßnahme zur Sicherheit der Fahrgäste
Grund seien „aktuelle Bewertungen zum Brandschutz nach Vorfällen im Ausland“, heißt es in einer Presseerklärung: „Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher als bei anderen Elektrofahrzeugen.“
Ein Brand in einem Bus oder einer Bahn, giftiger Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkungen – all das gefährde Fahrgäste und das Personal: „Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch.“
Allerdings sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.
Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Quelle: Rheinbahn AG
Fotos/Montage: anzeiger24.de
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