Positiver Test – Quarantäne – und keine Nachricht vom Gesundheitsamt?

Kreis Mettmann: Betroffene müssen selbstständig handeln

Andreas (Name von der Redaktion geändert) aus Hilden weiß nicht so recht, was er machen soll: Wegen einer Erkältung und Unbehagen hat er einen PCR-Test bei einer offiziellen Teststation gemacht – und dieser fiel positiv aus.

Was nun tun? Erstmal natürlich in Quarantäne, zusammen mit Frau und Kindern.

Doch was dann? Sollte sich nicht das Gesundheitsamt melden? Denn positive Ergebnisse müssen an die Behörden weiter geleitet werden.

 

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„Doch auch nach mehreren Tagen hat sich niemand vom Kreisgesundheitsamt bei uns gemeldet. Ich habe per E-Mail nachgefragt, aber keine Antwort erhalten“, sagt Andreas, verwundert und verärgert zugleich. Denn ihn wurmt vor allem, dass seine Kinder jetzt auch „gefangen“ sind und sich nicht freitesten können. Denn: „Unsere Schule hat uns mitgeteilt, dass eine Bestätigung vom Gesundheitsamt notwendig ist, um einen Test anordnen zu können.“

Und so lange müssen sie mit den Eltern in Quarantäne bleiben.

 

Kreis: „Keine gesonderte Anordnung“ notwendig

Wie also kann das sein? Haben wir bei Kreis Mettmann nachgefragt.

Pressesprecherin Daniela Hitzemann räumt ein, dass die Mitarbeitenden aufgrund der aktuellen Infektions-Hochphase „nicht immer hinterher kommen“.

 

Aber ungeachtet dessen klärt sie ein grundsätzliches Missverständnis auf: Betroffene brauchen demnach „keine gesonderte Anordnung für die Quarantäne“, sobald ein offizieller Test positiv ist: „Sie sind dazu verpflichtet.“ Auf seiner ➤ Internetseite schreibt der Kreis Mettmann genau vor, was im Falle des Falles zu tun ist.

Vor allem sei „selbstständiges Handeln“ gefordert. So steht zum Beispiel auf der Infoseite:

„Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Wege in Quarantäne zu begeben.“

 

„Eine gesetzliche Quarantänepflicht gilt, wenn Sie dem Haushalt einer mittels Corona-Schnelltest oder PCR-Test positiv getesteten Person angehören.“

 

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Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, endet die Quarantäne automatisch. Ist der Test aber positiv, dann gelten u.a. folgende Regeln:

 

„Bitte unterrichten Sie unverzüglich alle Personen, zu denen Sie in den letzten vier Tagen vor dem Test oder danach engen Kontakt hatten.“

„Bisher nicht infizierte Kontaktpersonen müssen in jedem Fall eine sorgfältige Selbstüberwachung mit möglichst 2-mal täglicher Fiebermessung durchführen, um beginnende Krankheitszeichen frühzeitig erkennen zu können.“

 

„Darüber hinaus sollte die Selbstüberwachung nach Beendigung der Quarantäne noch eine weitere Woche fortgesetzt werden. Sollten Krankheitssymptome auftreten, sollte eine sofortige Testung und Absonderung (…) erfolgen. Bei einem positiven Testergebnis ist die Quarantäne (…) fortzusetzen.“

 

„Die Quarantäne endet frühestens am 14. Tag nach der Vornahme des ersten Erregernachweises (…), wenn zusätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Quarantäneende keine Krankheitssymptome vorliegen und eine zwingend erforderliche Schlusstestung negativ ausfällt.“

 

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„Bei Personen, die über eine nachgewiesene Immunisierung durch vollständigen Impfschutz verfügen, kann die Quarantäne bereits nach Ablauf von fünf Tagen und Durchführung einer abschließenden PCR-Testung (sog. Schlusstestung) beendet werden.“

Kontrolle?

All das und noch mehr sollen also positiv getestete Menschen eigenständig erledigen und überwachen?

Nein, nicht unbedingt. Auf der Seite steht ebenso mehrfach, in welchen Fällen das Gesundheitsamt aktiv wird – zum Beispiel wenn infizierte Menschen „Symptome“ haben oder Kontaktpersonen angeben: „Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, mit dem sie nicht in einem Haushalt leben, entscheidet das Kreisgesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes.“

 

Aber wie will der Kreis eigentlich kontrollieren und nachhalten, dass sich die Betroffenen an die Anordnungen halten? Dass also Menschen in Quarantäne nicht doch zwischendurch „frei herumlaufen“?

Dazu sagt Pressesprecherin Daniela Hitzemann: „Für die Kontrolle sind die Ordnungsämter der Städte zuständig.“ Da sei in der derzeitigen Situation natürlich schwierig.

Daher auch der Appell an alle Beteiligten, sich entsprechend „vernünftig“ zu verhalten.

 


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Was ist aber nun mit den Kindern?

Ein Problem bleibt dennoch ungeklärt: Wieso müssen nun ausgerechnet die Kinder von Andreas so lange warten? Das muss laut dieser Verordnung ja eigentlich nicht sein.

„Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes sollte so früh wie möglich ausgestellt werden“, bestätigt Daniela Hitzemann. Dass es in diesem Fall so lange dauert, habe eben mit der derzeitigen Lage zu tun, bedauert die Pressesprecherin.

 

Also, einmal mehr zeigt sich: Es kommt auf jede einzelne Person an, wie stark sich das Virus gerade jetzt weiter verbreitet….

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Tumisu/Pixabay

 


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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


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