Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge

Außer das Fahrzeug befindet sich im Ladevorgang …

Die Stadt weist darauf hin: E-Fahrzeuge dürfen auf gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen nicht kostenfrei parken! „Eine Befreiung von der Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge ist in der vom Rat der Stadt Haan beschlossenen Parkscheingebührenordnung in der derzeit gültigen Fassung nicht enthalten“, erklärt Pressesprecherin Sonja Kunders und gibt eine kleine Sonderregelung bekannt. „Gleichwohl akzeptiert die Verwaltung derzeit auch weiterhin Elektrofahrzeuge auf den entsprechenden Stellplätzen an Ladesäulen während des Ladevorgangs ohne Entrichtung der Parkgebühren, weil dies nicht als Parkvorgang betrachtet wird. Die Parkzeit an der Ladesäule ist auf die Höchstparkdauer begrenzt. Während des Ladevorgangs muss eine Parkscheibe hinterlegt werden.“

 

Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay

 

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