Neue Grundsteuer: Nervig, deutlich höher – und dann noch nicht einmal rechtmäßig?

StGB NRW: Wohngrundstücke werden deutlich stärker belastet

Für Wohn-Eigentümerinnen und -Eigentümer war es nicht nur nervig, sondern auch eine unverständliche Farce: Weil die Werte von Grundbesitzen und Immobilien wegen eines BGH-Urteils von 2018 neu zu bewerten sind, haben die Finanzämter der Republik alle Betroffenen aufgefordert, ihre Grundsteuererklärung neu einzureichen – und das, obwohl die Daten in den Verwaltungen eigentlich vorliegen, nur nicht digitalisiert.

Doch nicht nur das: Das Thema wird immer hitziger diskutiert. Denn bereits während der Abgabephase gab es Zweifel an der gesamten Vorgehensweise. Wurde der ganze Wirbel also umsonst und unnötig verursacht?

 

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Städte- und Gemeindebund: „Kommunen brauchen Einnahmen, aber zusätzliche Belastung ist nicht vermittelbar“

So erklärt Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW: „Die laufende Grundsteuerreform macht uns Sorgen. Im Laufe des Jahres werden die Immobilieneigentümer erfahren, wie viel Grundsteuer sie in Zukunft bezahlen müssen. Die Berechnungen in den Kommunen laufen bereits. Und weisen auf ein großes Ärgernis hin: Nach den jetzigen Messzahlen läuft es auf eine massive Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer hin: Wohngrundstücke würden deutlich stärker belastet als gewerblich genutzte Grundstücke.“

 

Das dürfte keine Überraschung sein. Trotzdem meint Landscheidt: „Das kann so nicht stehenbleiben, das Land muss an dieser Stelle dringend gegensteuern. Eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar.“

 

Andererseits seien die Kommunen „existenziell auf die Einnahmen angewiesen. Ohne die Grundsteuer bricht ihnen der Boden unter den Füßen weg. Mit ihr finanziert die Gemeinde Schulen, Kitas und Straßen oder örtliche Kultur- und Sportangebote. Jeder Euro fließt direkt in die Lebensbedingungen vor Ort.“

 

Bund der Steuerzahler: Erfolgreiche Klagen gegen Bescheide

Der Bund der Steuerzahler NRW war bereits aktiv und hat einige Musterklagen gegen bereits ausgestellte Grundsteuerwertbescheide – auf Basis der neuen Regelung – in die Wege geleitet.

 

Beim Finanzgericht Köln läuft bereits ein Verfahren (Aktenzeichen 4 K 2189/23), teilt der Verband mit: „Zudem hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist (FG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23 V).“

 

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Warum soll das nicht rechtmäßig sein? Dazu erklärt der Bund der Steuerzahler NRW: „Bei der Berechnung des Grundsteuerwertes berücksichtigen der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung in vielen Fällen wertmindernde Einflüsse bzw. abweichende Bodenrichtwertangaben der Gutachterausschüsse nicht. Ist der neue Grundsteuermessbescheid aufgrund dieser Nichtberücksichtigungen deutlich höher als der alte Messbetrag, der gegenwärtig für die Grundsteuerberechnung herangezogen wird, so sollte gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt werden.“

 

Sollte sich das alles juristisch so bewahrheiten, dann hat der Gesetzgeber die Grundsteuerreform wohl auf Sand statt auf einem soliden Fundament gebaut.

Und die Eigentümerinnen und Eigentümer dürften sich dann doppelt ärgern

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: A.Stein/Pixabay

 


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