Kippt die Grundsteuer wegen fallender ‚Bodenrichtwerte‘?

Immobilienpreise brechen deutlich ein

Einmal im Jahr ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die aktuellen Immobilienpreise. Anhand von notariellen Kaufverträgen kann das Gremium relativ genau feststellen, welche Preise für welche Immobilen und Grundstücke im abgelaufenen Jahr bezahlt worden sind. Im Jahr 2023 sind die Preise für Wohnungen und Häuser erstmals seit zehn Jahren deutlich gesunken. Die Range der Reduktion lag zwischen 5 und 10 Prozent. Soweit so schlecht.

 

Grundstückspreise in Haan sind flächendeckend auf Talfahrt

Auch in Haan macht der fallende Markt keine Ausnahme. Lagen die Bodenrichtwerte in der Diekerstraße vor einem Jahr noch bei 520 €/ m², so rutschten sie auf nunmehr 490 €/m². In der Mozartstraße wurden Werte von 720 €/m² auf 680 €/m² zurückgenommen, und in der Kampstraße fielen die Werte von 570 €/m² auf 540 €/m²

 

Wer wissen will, wie es um seine Immobilie steht, kann hier nachschauen.

 

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Was haben sinkende Immobilienpreise mit der „neuen“ Grundsteuer zu tun?

Im Rahmen seiner Tätigkeit erstellt der Gutachterausschuss auch ein Kataster mit den aktuellen Bodenrichtwerten. Diese Bodenrichtwerte sind bei der Ermittlung der neuen Grundsteuermessbescheide zur Feststellung der zukünftigen Grundsteuern wichtig. Je höher der Bodenrichtwert, umso höher die Grundsteuer.

Im Zuge der neuen Grundsteuererklärungen wurden bislang die alten, hohen Bodenrichtwerte für die Wertbemessung herangezogen. Diese Werte liegen aufgrund der Marktentwicklung nun aber deutlich über dem heutigen Preisniveau.

Und wenn diese Werte dann im kommenden Jahr für die Feststellung der Grundsteuer herangezogen werden, entspricht dies nicht – mehr – der Realität.

Heißt: Häuslebesitzer zahlen „zu viel“, ohne sich dagegen wehren zu können. Denn das Gesetz sieht keine automatisierte Anpassung bei fallenden Preise vor.

 

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Bund der Steuerzahler klagt gegen die „Grundsteuer“

Dem Bund der Steuerzahler ist die neue Praxis der Grundsteuerermittlung seit Anbeginn ein Dorn im Auge. Er unterstützt deshalb mehrere Klagen seiner Mitglieder und trägt hierzu auch verfassungsrechtliche Bedenken vor. Wer als Eigentümer versäumt hat, gegen einen möglicherweise strittigen Messbescheid Einspruch einzulegen, kann zumindest hoffen, dass das Gesetz am Ende noch von den Gerichten kassiert wird.

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: moerschy/Pixabay

 


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