Grundsteuer A und B wird erhöht – und zwar rückwirkend …

Wie die Stadt informiert, wurden ⎻ auf Grund der angespannten Finanzsituation der Stadt ⎻ mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2023 auch die Erhöhung der Grundsteuern beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 von bisher 219 auf 254 Prozentpunkte und für die Grundsteuer B (für Grundstücke) von 433 auf 480 Prozentpunkte angehoben. 

 

B-ckerei-Weirauch-BannersVW7IpzQBSu1j

 

Die Verwaltung hatte sogar eine noch stärkere Erhöhung der Grundsteuer B vorgeschlagen (auf 493 Prozentpunkte), dies sah die Politik aber anders, „vor allem wegen der allgemein steigenden Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Mehrbelastungen für die Bürger_innen“, beschreibt Pressesprecherin Sonja Kunders. Der städtische Haushalt solle vorrangig durch weitere Einsparungen entlastet werden: „So wurden geplante Maßnahmen teilweise verschoben, umgeplant oder mussten entfallen.“

 

Mit der Erhöhung auf 480 Prozentpunkte verbleibt die Stadt Haan unter dem aktuellen Kreisdurchschnitt von 497 Prozentpunkten. Seit 2015 war keine Hebesatzänderung der Grundsteuern mehr beschlossen worden“, ergänzt Sonja Kunders und bittet die Empfänger der Bescheide, die ab heute verschickt werden, bis Mitte Mai von telefonischen Rückfragen abzusehen, da das Verfahren insgesamt einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Weitere Informationen zum Grundsteuer- und Gebührenbescheid 2023 können HIER im Internet abgerufen werden. Anfragen und Mitteilungen zur Grundsteuer können per Email an steueramt@stadt-haan.de gerichtet werden.

 

Infos: Stadt Haan, Foto/Collage: Bettina Lyko