GAL beantragt Anpassung der Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung stammt aus dem Jahr 1991 und bedarf einer Anpassung, erklärt die Wählergemeinschaft Grün-Alternative-Liste (GAL) Haan in ihrem Statement zu dem entsprechenden Antrag für den kommenden Umweltauschuss im Juni. Ein Grund: „In letzter Zeit kommt es im Stadtgebiet immer wieder zur Fällung von Bäumen, die in der Baumschutzsatzung erfasst sind. Aber auch zu solchen, die eben in der alten Version nicht erfasst sind. In der aktuellen Baumschutzsatzung sind Bäume geschützt, die einen Umfang von 80 cm haben. Dies entspricht einem Durchmesser von 25 cm. Für einen solch stattlichen Baum reicht ein Ausgleich von drei Bäumen mit einem Umfang von 20 cm, was gerade einmal 6 cm im Durchmesser entspricht. Das sind die kleinen Bäume auf dem Schulhof des Gymnasiums Adlerstraße. Die Ersatzpflanzung im Kreuzungsbereich Ellscheiderstraße/Nordstraße zeigt, dass auch größere Bäume umgepflanzt werden können. Der Baum hat einen Umfang von 60 cm“, erläutert Andreas Rehm von der GAL. 

 

Zu den formulierten Änderungen, die erfolgen sollen, gehören u.a.

  • Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Gartenstadt Haan.
  • Ausweitung der Gültigkeit auf Hecken und Obstbäume.
  • Möglichkeit der Anordnung von Schutz- und Pflegemaßnahmen.
  • Deutliche Erhöhung des Umfangs der Ersatzmaßnahmen auf 40 cm Umfang.
  • Deutliche Erhöhung der Anzahl der Ersatzpflanzungen.
  • Deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlung auf das 3-fache der Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen.
  • Klarstellung und Regelung des Baumschutzes auf Baustellen.
  • Es ist ein öffentliches Berichtswesen über Anträge und erfolgte Fällungen, sowie deren Ersatzmaßnahmen einzuführen.

 

Infos: GAL, Fotos: Bettina Lyko

 

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