E-Lastenfahrrad anschaffen? Kreis Mettmann bietet Zuschuss für Privatpersonen

Klimaschutz-Manager Kock: Beitrag zur Verkehrswende, weniger CO2-Ausstoß

Die einen belächeln sie, die anderen finden sie voll chic und praktisch: Vor allem in (größeren) Städten sieht man immer mehr Menschen und insbesondere Familien mit Lastenfahrrädern durch die Gegend cruisen. So werden beispielsweise Einkäufe oder die eigenen Kinder transportiert – als Alternative zum PKW. Noch komfortabler wird es, wenn die Lastenfahrräder einen Elektroantrieb haben. Aber das ist nicht ganz günstig.

Der Bund fördert bereits die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern, beispielsweise für Unternehmen oder Vereine – aber nicht für Privatpersonen.

Der Kreis Mettmann will dies nun ändern und startet ein entsprechendes Zuschussprogramm.

Foto v.l.: Dr. Sebastian Kock, Stabsstelle Klimaschutz, und Landrat Thomas Hendele

 

Aus einem Fördertopf in Höhe von 500.000 Euro werden Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die sich ein neues Lastenrad mit elektrischer Antriebsunterstützung anschaffen möchten.

 

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Wie funktioniert die Förderung?

Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert.

Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.

Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können.

Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert.

Mehr Details

Auf der Webseite des Kreises Mettmann gibt es ein Antragsformular.

 

Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag über das E-Lastenfahrrad einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids kann der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden.

E-Lastenfahrräder, welche vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

 

„Klimafreundliche Alternative“

Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, die Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren.

Dr. Sebastian Kock, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz im Kreis Mettmann, erklärt: „Die Förderung von E-Lastenfahrrädern für Privatpersonen ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende im Kreis Mettmann. Die elektrisch betriebenen Lastenräder bieten eine klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen und können dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu verringern.“

 

Quelle/Foto: Kreis Mettmann

 


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