Corona-Schutzgesetz läuft aus: So soll es ab dem 20. März weiter gehen…

Basis-Schutz und Maßnahmen für Hotspots

Für die einen ist der Schritt überfällig, für die anderen ein riskantes Experiment. Doch fest steht: Ab dem 20. März 2022 entfallen grundsätzlich die Corona-Schutzmaßnahmen aus dem Bundes-Infektionsschutzgesetz.

Das bedeutet: Kaum noch Einschränkungen für Zusammenkünfte, Freizeitgestaltung, Kultur- oder Sportveranstaltungen oder beim Shopping. Und das gilt sogar für nicht geimpfte Menschen.

 

Dennoch: Die aktuellen Infektionszahlen und Inzidenzen steigen bzw. bleiben auf einem hohen Niveau. Von einem „Freedom Day“ wollen die Bundes- und Landesregierungen und insbesondere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach daher nicht sprechen.

Die Länder erwarten vom Bund eine rechtliche Handhabe, um ggf. mit Schutzmaßnahmen auf künftige negative Entwicklungen, zum Beispiel Überlastung des Gesundheitssystems, reagieren zu können.

 

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Am Mittwoch, 9. März, stellten Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Fahrplan vor.

 

Masken- und Testpflicht bei vulnerablen Gruppen – Auf Gefährdungslage reagieren

Zusammen haben sie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der am heutigen Donnerstag, 10. März, im Bundestag und am 13. März bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) behandelt wird.

Am Freitag, 18. März, soll das Gesetz im Bundestag und Bundestag beschlossen werden.

 

Das Konzept beruht auf zwei Säulen:

 

Basis -Maßnahmen

Es soll weiterhin eine Masken- und Testpflicht in den Bereichen gelten, in denen es Menschen mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu tun haben, also beispielsweise in der Pflege, in Seniorenheimen, Krankenhäusern, Dialyse-Zentren etc. aber auch in Schulen.

Außerdem soll die Maskenplicht im ÖPNV weiter gelten.

 

Wie genau diese Regelung aussehen soll, das soll jedes Bundesland entscheiden. Das Bundesgesetz wird ihnen dazu den juristischen Rahmen ermöglichen.

 

Hotspot-Regelung

In einer Stadt, einer Region oder einem Bundesland, in dem sich die Lage wieder zuspitzt – etwa durch eine hohe Inzidenz, eine Überlastung der Krankenhaus-Versorgung oder eine Gefährdungslage durch eine neue Virusvariante – sollen die Länder eingreifen dürfen. So könnten zum Beispiel wieder Abstandsregelungen, Genesenen- oder Impfnachweispflichten oder Hygiene-Konzepte gefordert werden.

„Diese Maßnahmen müssen aber medizinisch begründet sein“, sagen Lauterbach und Buschmann.

 

Grenzwerte (Inzidenz X, Hospitalisierungsrate Y u.ä.) werden nicht mehr vordefiniert, bzw. hält Minister Lauterbach „nicht für zielführend“. Vielmehr müsse man „das Gesamtbild sehen“, also die Krankenhaus-Belegung, die Dynamik beim Krankheitsgeschehen oder die Entwicklung der Varianten.

 

Das Gesetz, sollte es so beschlossen werden, gilt bis zum 23. September 2022. Danach könnte je nach Lage ein Nachfolgegesetz beschlossen werden

 

Ebenfalls wichtig: Die Länder haben nach dem Beschluss bis zum 2. April 2022 Zeit, auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes ihre eigenen Regeln zu erarbeiten.

Man darf also gespannt sein, was NRW in seiner Verordnung genau vorschreiben wird.

 

Ein Stück Normalität, aber nur mit Eigenverantwortung

Lauterbach und Buschmann betonen, dass wir zwar ein Stück weit zur Normalität zurück kehren (mit den wenigen Ausnahmen), aber trotzdem eigenverantwortlich mit der Situation umgehen müssen.

Vor allem gäbe es noch immer zu viele nicht geimpfte Menschen über 60, so Lauterbach. Das gegenüber den anderen Ländern, die jetzt vollständig öffnen, eine „Sondersituation“. Daher werde Deutschland weiterhin den vorsichtigeren Sonderweg gehen.

 

Das bringt uns zu einer Detailfrage, die bei der Pressekonferenz nicht aufgegriffen wurde:

Ist es also weiterhin ratsam, sich weiterhin beispielsweise zum Besuch im Restaurant, Kino oder bei der Oma zu testen? Und wenn Ja: Wird es weiterhin die kostenlosen Bürgertests geben, wenn es zum größten Teil keine Testpflicht mehr gibt?

Dazu wird es hoffentlich im endgültigen Beschluss auch eine Regelung geben…

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: G. Altmann/Pixabay

 


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