Auf Initiative des Seniorenbeirates gibt es Unterstützung

Stiftungen sollten Strom- und Gas-Zahlungen für sozial schwache Menschen stemmen

„Es gibt gute Neuigkeiten für Menschen mit geringem Einkommen und solche, die Transferleistungen beim Amt für Soziales und Integration in Haan beziehen“, leitet Dr. Jürgen Simon die Pressemeldung ein, in der er auf den Beschluss des Sozialausschusses hinweist: Der hat auf Initiative des Seniorenbeirates die Stadtverwaltung beauftragt, mit gemeinnützigen in Haan tätigen Stiftungen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass diese bei Energiepreis Nachforderungs- oder Abschlagszahlungen Menschen finanziell unterstützen, die durch die stark steigenden Energiepreise in eine finanzielle Notsituation gekommen sind

 

„Konkret sollen Menschen an Stiftungen vermittelt werden, die z.B. aufgrund einer hohen Nach- oder Abschlagsforderung für Strom und/oder Gas das Beratungsangebot des Sozialamtes annehmen, aber keinen Leistungsanspruch nach dem SGB XII, sowie dem Wohngeldgesetz haben oder denen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur eine darlehensweise Lösung angeboten werden kann“, erläutert Dr. Jürgen Simon. 

 

Und es gibt auch schon gute Nachrichten: „Auf die Anfrage der Stadtverwaltung erklärten sich verschiedene Stiftungen zu einer solchen Unterstützung bereit, die in Kooperation tätig werden möchten“, heißt es aus dem Rathaus.

 

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Amt für Soziales und Integration berät

Das Amt für Soziales und Integration bietet Menschen eine leistungsrechtliche Beratung an, die durch die stark steigenden Energiekosten in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind oder zu geraten drohen. Wenn ein Leistungsanspruch nicht besteht, wird das Ergebnis dieser Vorprüfung im Rahmen eines abgestimmten Prozesses mit der Bitte um Unterstützung an die Stiftungen weitergeleitet, wenn die Betroffenen dies wollen. 

 

Die Beigeordnete Annette Herz und der Seniorenbeirat appellieren an Menschen mit geringem Einkommen in Haan: „Wenn Sie Schwierigkeiten haben, finanziell über die Runden zu kommen, scheuen Sie sich bitte nicht, ein Beratungsgespräch im Amt für Soziales und Integration zu vereinbaren. Dort wird für Sie geprüft, welche gesetzlichen Leistungsansprüche Sie haben. Das ist ausdrücklich kein Almosen, sondern Sie haben darauf ein Anrecht!“ 

 

Kontakt: 

  

Quelle: Pressemeldung Stadt Haan, Foto: pixabay, 

 

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