Jetzt wird Haan offiziell zur „Gartenstadt Haan“

Neue Hauptsatzung aus dem aktuellen Amtsblatt legt fest, wie die Stadt heißt, wie Bürger mitreden können und welche Regeln für Rat und Verwaltung gelten

Haan darf sich künftig auch ganz offiziell „Gartenstadt Haan“ nennen. Was viele Bürgerinnen und Bürger schon lange mit ihrer Stadt verbinden – viel Grün, gepflegte Wohngebiete und zahlreiche Gärten – ist nun erstmalig rechtlich in der neuen Hauptsatzung festgeschrieben. Die Satzung wurde im aktuellen Amtsblatt der Stadt Haan veröffentlicht und regelt grundlegende Fragen des kommunalen Zusammenlebens.

 

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„Gartenstadt Haan“ wird zum offiziellen Namenszusatz

Mit der neuen Hauptsatzung erhält Haan offiziell den Zusatz „Gartenstadt“. Damit wird ein Begriff Teil des Stadtnamens, der das besondere Erscheinungsbild Haan seit Jahrzehnten beschreibt. Die Stadt ist bekannt für ihre vielen Bäume, Grünflächen und liebevoll angelegten Gärten. Der Zusatz unterstreicht dieses charakteristische Bild und stärkt zugleich die Identität der Kommune.

 

Bei dieser Gelegenheit wurden auch die bekannten Symbole der Stadt in der Hauptsatzung genau beschrieben. Das Wappen zeigt den schwarzen Hahn, der seit langer Zeit das Wahrzeichen der Stadt ist. Die Stadtflagge besteht aus den Farben Grün-Weiß-Grün und greift damit ebenfalls das Thema Natur und Gartenstadt auf.

 

So können Bürger ihre Anliegen einbringen

Die Hauptsatzung regelt übrigens, wie Haaner Bürger Anregungen und Beschwerden an Rat und Verwaltung richten können. Wer ein Anliegen hat oder auf ein Problem aufmerksam machen möchte, erhält damit klare und verbindliche Wege, um sich an die Stadt zu wenden.

Außerdem ist festgelegt, wie öffentliche Bekanntmachungen erfolgen und wie die Stadt über wichtige Entscheidungen informiert.

Darüber hinaus bestimmt die Satzung, welche Aufgaben der Stadtrat übernimmt und welche Zuständigkeiten beim Bürgermeister liegen. So wird sichergestellt, dass Entscheidungen transparent getroffen werden und die Verwaltung handlungsfähig bleibt.

 

Unterstützung für Ehrenamt und Gleichstellung

Neu geregelt sind auch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sowie die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und andere ehrenamtlich Tätige. Damit würdigt die Stadt das Engagement der Menschen, die sich neben Beruf und Familie für Haan einsetzen.

 

Die Hauptsatzung ist damit das grundlegende Regelwerk der Stadt. Sie legt fest, wie Haan organisiert ist, wie Bürger beteiligt werden und welche Rechte und Pflichten Politik und Verwaltung haben.

Mit der Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt schafft die Stadt eine moderne Grundlage für das kommunale Zusammenleben und macht zugleich sichtbar, was Haan für viele schon lange ist: eine echte Gartenstadt.

 

Bericht: LT

Foto/Montage: anzeiger24.de / KI generiert

 

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