Grundsteuer-Chaos in Haan: Warum die Bescheide erst am 29. Mai 2026 verschickt werden

Formfehler im Stadtrat stoppte den Versand – Eigentümer zahlen drei Quartale auf einmal, Mieter müssen mit veränderten Nebenkosten rechnen

Viele Haus- und Wohnungseigentümer in Haan warten seit Monaten auf ihre Grundsteuerbescheide. Nun steht fest: Die Stadt Haan verschickt die neuen Bescheide am 29. Mai 2026. Der Grund für die Verzögerung ist ein formeller Fehler beim ursprünglichen Ratsbeschluss über die Hebesätze für die Grundsteuer 2026. Erst nachdem der Stadtrat die Sätze in einer Sondersitzung erneut beschlossen hatte, konnte das Verfahren fortgesetzt werden.

 

Warum die Grundsteuer nicht früher beschlossen wurde 

Die Stadt hatte die Hebesätze zunächst fehlerhaft beschlossen. Dadurch war die Satzung rechtlich unwirksam und durfte nicht als Grundlage für Steuerbescheide verwendet werden. Ohne einen gültigen Ratsbeschluss konnte das Steueramt weder rechtskräftige Bescheide erstellen noch Zahlungen anfordern.

 

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In einer Sondersitzung korrigierte der Stadtrat den Fehler und verabschiedete die Hebesätze erneut.

Für 2026 gelten nun: 

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 413 Prozentpunkte
  • Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke): 685 Prozentpunkte

 

Warum die Bescheide erst Ende Mai versandt werden 

Erst nach dem neuen Ratsbeschluss konnte das Steueramt die Bescheide rechtssicher erstellen. Da mehrere tausend Steuerbescheide neu berechnet, gedruckt und versandt werden müssen, war ein früherer Versand organisatorisch nicht möglich. Zudem enthält jeder Bescheid ein erläuterndes Merkblatt zur Berechnung und zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform.

 

Drei Fälligkeiten werden am 15. August 2026 zusammengefasst 

Normalerweise ist die Grundsteuer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Weil die ersten beiden Bescheide nicht rechtzeitig verschickt werden konnten, zieht die Stadt die Beträge für Februar und Mai gemeinsam mit der regulären Augustrate ein.

Das bedeutet: Am 15. August 2026 werden auf einen Schlag die ersten drei Quartalsbeträge fällig. Bereits überwiesene Beträge für die ersten beiden Quartale werden automatisch angerechnet.

 

Was das für Eigentümer bedeutet 

Für Eigentümer kann es zu einer deutlich höheren Einmalbelastung im August kommen. Wer bislang keine Rücklagen gebildet hat, sollte sich frühzeitig auf die gebündelte Zahlung einstellen.

Durch die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz kann sich die persönliche Steuerlast verändern. Einige Eigentümer zahlen künftig weniger, andere mehr als im Vorjahr. Nach Angaben der Stadt entstehen dadurch jedoch keine zusätzlichen Gesamteinnahmen.

 

Was das für Mieter bedeutet 

Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird in der Regel über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt. Steigt die Steuer für ein Wohnhaus, können sich langfristig auch die monatlichen Nebenkosten erhöhen.

Die verschobene Zahlungsfrist betrifft zunächst den Eigentümer. Für Mieter ergeben sich unmittelbare Auswirkungen meist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.

 

Warum Haan wieder zum alten System zurückkehrt 

Im Jahr 2025 hatte Haan unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeführt. Nun kehrt die Stadt zu einem einheitlichen Hebesatz zurück.

Hintergrund sind Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Gelsenkirchen. Nach Angaben der Stadt soll das neue Modell eine klarere und nachvollziehbarere Regelung für alle Eigentümer schaffen.

 

Wo Betroffene Fragen stellen können 

Die Stadt bittet wegen des hohen Arbeitsaufkommens darum, Anfragen möglichst per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de zu senden. Persönliche Termine können online über haan.de vereinbart werden.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen oder zur Grundsteuerreform beantwortet allerdings ausschließlich das zuständige Finanzamt.

 

Übrigens: Haan ist nicht die einzige Stadt mit diesem Problem. In Hilden hat es einen ähnlichen Fall gegeben… 

 

Quelle: Stadt Haan

 

Weitere Nachrichten aus Haan gibt es unter www.anzeiger24.de/haan/news/

 


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