
Unter „Entlastung“ bei den derzeit explodierenden Spritpreisen haben sich manche Unternehmer vielleicht etwas anderes vorgestellt: Neben einer Senkung der Spritsteuer (deren Wirkung viele Menschen anzweifeln, aber das bleibt abzuwarten), hat die Bundesregierung nun mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD am 24. April 2026 auch eine „Entlastungsprämie“ für Arbeitgeber beschlossen.
Demnach sollen Beschäftigte jeweils bis zu 1.000 Euro steuerfrei erhalten können – eine freiwillige Leistung von ihrer Firma.
„Moment mal“, sagten die Arbeitgeber im Vorfeld. Wieso sollen sie jetzt eigentlich noch mehr Geld in der Krise ausgeben? „Es ist unrealistisch davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können. Die Wirtschaftslage ist zu angespannt“, meinte beispielsweise Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Auch Dr. Klaus Wiener, CDU-Bundestagsabgeordneter und zugleich Vorsitzender der Mittelstandvereinigung (MIT) im Kreis Mettmann, hat für die Prämie gestimmt. Und das, obwohl er sich im Vorfeld kritisch geäußert hatte.
Warum?
MIT setzt sich mit Forderungen durch
„Entlastung ist das Gebot der Stunde, das gilt aber nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Betriebe“, so Wiener wenige Tage vor der Abstimmung. „Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden. Viele Mittelständler stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch wenn die Zahlung freiwillig ist, wird damit eine oftmals nicht erfüllbare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten geschürt.“
Bekanntlich verlässt aber kein Gesetz den Bundestag so, wie es als Entwurf reinkommt. Und auch hier gab es einige „Nachbesserungen“, wie uns das Büro von Dr. Wiener auf Nachfrage mitteilt.
So wird nun die Auszahlungsmöglichkeit bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Ursprünglich war dies nur bis Ende diesen Jahres vorgesehen. Aber das sei nicht sehr realitätsnah, meinte Klaus Wiener: „Für viele Unternehmen sind Finanzplanungen sowie Lohn- und Tarifverhandlungen für 2026 bereits abgeschlossen. Damit möglichst viele Beschäftigte von der Prämie profitieren können, benötigen unsere Betriebe mehr Gestaltungsspielraum.“ Die MIT forderte eine Ausweitung auf Ende 2027 – für einen Kompromiss traf man sich nun in der Mitte.
Außerdem heißt es zum Beschluss des Bundestages: „Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird.“
Auch damit hat sich Wiener offenbar einverstanden erklärt. Ihm sei es wichtig gewesen, dass die Prämie „liqiditätsschonend ausgezahlt“ werde, so die Auskunft auf unsere Anfrage.
Die Rahmenbedingungen stehen also. Jetzt wird sich zeigen, welche Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Bericht: KA
Fotos/Montage: Archiv anzeiger24.de / Pixabay
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