
Im Düsseltal müssen in den kommenden Wochen mehrere kranke Eschen gefällt werden. Wie der Kreis Mettmann mitteilt, sollen ab Montag, 2. März 2027, zwischen dem Klärwerk „Heinhausen“ sowie den Bereichen Bracken und Ehlenbeck voraussichtlich 12 bis 15 Bäume entfernt werden. Grund ist das sogenannte Eschentriebsterben – eine durch Pilzbefall verursachte Krankheit, die Kronen und Wurzeln schädigt und die Standfestigkeit der Bäume erheblich beeinträchtigt.
Während der Arbeiten wird der Wanderweg im betroffenen Abschnitt zeitweise gesperrt. Wo es möglich ist, sollen die bis zu 25 Meter hohen Eschen nicht vollständig gefällt, sondern auf sechs bis neun Meter hohe Stämme gekürzt werden. Diese sogenannten Habitatbäume können Insekten, Vögeln und Fledermäusen weiterhin Lebensraum bieten. Das anfallende Holz verbleibt im Wald und soll dort natürlich verrotten.
Das Düsseltal ist ein Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebiet, Eingriffe sind dort nur unter strengen Auflagen zulässig. Der Kreis habe die Fällungen nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Bäume beauftragt. Ziel sei es, akute Gefahren für Erholungssuchende zu beseitigen, erklärte Christine Rech, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. „Unser Ziel ist es, unter klarer Beachtung des betroffenen Schutzgebiets – FFH- und Naturschutzgebiet – nur die akuten Risiken für Erholungssuchende abzuwenden, wenngleich die waldtypischen Gefahren vielerorts bestehen bleiben“, so Rech. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf habe den minimalinvasiven Maßnahmen zugestimmt.
Nach Angaben des Kreises konzentriert sich die Maßnahme ausschließlich auf Bäume, deren Zustand über die üblichen waldtypischen Gefahren hinausgehe und aktuell ein konkretes Risiko darstelle. Da sich die Krankheit jedoch weiter ausbreite, rechnet die Untere Naturschutzbehörde damit, dass künftig weitere Eschen ihre Standfestigkeit verlieren könnten. Deshalb sei geplant, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW sowie der Höheren Naturschutzbehörde eine Arbeitsgruppe einzurichten, um eine langfristige Strategie für das Schutzgebiet zu entwickeln.
Zugleich weist der Kreis darauf hin, dass das Betreten des Waldes grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolge. Waldbesucher müssten jederzeit mit herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen rechnen. Zudem gilt im Naturschutzgebiet ein Wegegebot, um natürliche Entwicklungsprozesse möglichst ungestört zu lassen.
Infos: Kreis Mettmann, Foto: ASSY from Pixabay, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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