Stadt Haan entwickelt Gestaltungsfibel für die Bahnstraße in Gruiten

Die Stadt Haan arbeitet an einer neuen Gestaltungsfibel für die Bahnstraße in Gruiten, um aktuelle bauliche Herausforderungen besser steuern zu können. Die bisher gültige Erhaltungssatzung aus dem Jahr 1980 gebe auf Fragen wie Solaranlagen oder energetische Sanierungen „keine unmittelbaren Antworten“ und führe daher „zu erhöhten Abstimmungsbedarfen zwischen Stadtverwaltung und Antragstellenden“.

 

Um Klarheit zu schaffen, hat die Stadt das Architekturbüro Ritter aus Bochum mit einer umfassenden Analyse des historischen Ortsbildes und der Erarbeitung konkreter Gestaltungshinweise beauftragt. Ziel sei es, das „zweifelsfrei erhaltenswerte“ charakteristische Erscheinungsbild zu sichern und gleichzeitig zeitgemäße Entwicklungen zu ermöglichen.

 

Am 30. Oktober 2025 stellte das Büro Ritter erste Ergebnisse bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten vor. Rund 65 Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Gewerbetreibende nahmen teil. Ihnen wurden markante architektonische Elemente der Bahnstraße erläutert sowie erste Empfehlungen präsentiert – etwa zum Umgang mit Werbeanlagen, Fassadendämmung oder Photovoltaikmodulen.

 

 

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Im Anschluss nutzten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Ein breiter Konsens bestand darin, dass die Bahnstraße „etwas ganz Besonderes ist, nicht nur in Bezug auf gestalterische Aspekte, sondern auch in Bezug auf Funktionalität, Zusammenhalt und Engagement.“ Baudezernent Joachim Horst betonte zudem, „dass sich für bestehende genehmigte Werbeanlagen oder Fassadengestaltungen zukünftig keinerlei Tätigkeitserfordernis ergibt.“

 

Zugleich stellte die Verwaltung klar, dass die Gestaltungsfibel sich „primär auf architektonischen und stadtbildprägenden Elementen“ bezieht und der öffentliche Straßenraum – etwa Aufenthaltsflächen oder Verkehrsführung – nicht zum Gegenstand gehört. Außerdem wurde der Entscheidungsweg erläutert: Die letztendliche Entscheidung über eine mögliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzung treffe der Rat der Stadt Haan.

 

In den nächsten Monaten werden weitere Akteure einbezogen, darunter das Landesdenkmalamt, die Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband NRW, die örtliche Werbegemeinschaft sowie der Gestaltungsbeirat. Sie sollen fachliche Hinweise liefern und den Prozess begleiten.

 

Weitere Informationen stellt die Stadt Haan auf ihrer Homepage bereit. Rückfragen beantwortet das Amt für Stadtplanung und Vermessung (Nadin Wischnack, Telefon 02129 911 323, E-Mail: planungsamt@stadt-haan.de).

 

Infos/Foto: Stadt Haan, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

  

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