Wohngeldstelle ab Januar eingeschränkte Öffnungszeiten

Seit Einführung der Wohngeldreform haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. „Um die Vielzahl von Anträgen zeitnah und sachgerecht bearbeiten zu können, müssen die Öffnungszeiten leider bis auf Weiteres eingeschränkt werden. Eine persönliche Vorsprache ist somit ab Januar 2025 ausschließlich dienstags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr möglich“, teilt die Stadt mit und bittet darum, von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und sämtliche Informationen per Mail an Wohngeldstelle@stadt-haan.de oder per Post zu senden. „Es gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.“

 

Appell der Stadt: „Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Wohngeldantrag digital zu stellen. Eine persönliche Vorsprache oder das Ausdrucken des Antrages sowie die Zusendung per Post ist dann nicht mehr erforderlich. Das Formular kann direkt online ausgefüllt und durch Anlagen ergänzt werden unter: https://www.haan.de/Soziales-Integration/Soziale-Hilfen/Wohngeld/  

Alternativ können Sie auch die dort hinterlegten Antragsformulare selbst ausdrucken und per Post zusenden sowie in die Briefkästen der Verwaltungsstellen werfen.“

 

Über den Wohngeldrechner des Landeswww.wohngeldrechner.nrw.dekann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

 

Das Amt für Soziales und Integration bittet um Verständnis für diese Maßnahme und sichert eine zügige Bearbeitung der Anträge zu.

 

Infos: Stadt Haan, Foto: anzeiger24.de 

 

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