Kreis Mettmann bietet Beratung zu Energieeinsparungen in Wohnhäusern an
Das Land NRW erleichtert den Ausbau von erneuerbaren Energien für Haushalte: Ein neuer Erlass im Bauordnungsrecht soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten bieten, Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Solaranlagen auf Hausdächern einzurichten, erklärt Helena Lohneis, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Mettmann.
Abstände können verkürzt werden
„Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften (Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zu einer Grenzwand – eine Abschlusswand unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück – auf Dächern installiert werden“, sagt die Expertin.
Diese Ausnahme ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 noch schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
Bei anderen Gebäudeklassen ist bis dahin weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 bis 1,25 Metern (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.
Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden durch den Erlass ebenfalls angepasst: „Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück aus. Doch mit dem neuen Erlass entfällt dieser Mindestabstand. Auch hier muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe.“
Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und weiteren Themen gibt es unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.
Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.
Mehr erfahren: Wärmepumpe statt Gasheizung?
Quelle: Kreis Mettmann
Fotos: HarmvdB/St. Ferrario / Pixabay
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