Auch das Merkblatt zur Grundsteuerreform 2025 ist dabei
Wie die Stadt mitteilt, werden die Steuer- und Gebührenbescheide des Jahres 2022 für die Grundabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst, Niederschlagswasser und Abfallentsorgung) und für die Gewerbesteuer ab dem 12. Januar 2022 versandt. „Die Zustellung aller Bescheide erstreckt sich über mehrere Tage, so dass die Gartenstadt Haan darum bittet, bis Anfang Februar von telefonischen Rückfragen abzusehen.“
Rückfragen nach Erhalt des Bescheides sollen möglichst per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de gehen.
Neue Grundsteuerwerte werden ermittelt
Zusammen mit dem Grundabgabenbescheid erhalten die Grundstücksteigentümer*innen ein Merkblatt mit Informationen zur Grundsteuerreform. Aufgrund der Grundsteuerreform gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ermittelt werden. Hierzu werden Grundstückseigentümer*innen im Laufe 2022 durch das Finanzamt aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zu erklären. Näheres ist dem Merkblatt zu entnehmen, das auch auf der Internetseite der Stadt abrufbar ist.
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