Stadt informiert: Wie läuft der Bürgerentscheid Rathausneubau ab?

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und den Tag für den Bürgerentscheid auf den Sonntag, 25. Januar 2026, festgelegt. Da geht es um genau diese Fragestellung: „Soll der unter Top 3 der Ratssitzung gefasste Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 17.12.2024 zur freigegebenen Entwurfsplanung für den Neubau des Rathauses der Stadt Haan mit Räumen der VHS und dem Stadtarchiv am unteren Neuen Markt mit der Zuwegung und Erschließung über den Windhövel, aufgehoben werden?“

 

B-ckerei-Weirauch

 

Ja oder Nein, die Bürgerinnen und Bürger haben jetzt das Stimmlein an der Waage, wie es so schön heißt. Denn ob der Bürgerentscheid erfolgreich ist oder nicht, hängt davon ab, ob und wo die Abstimmungsberechtigten ihr Kreuzchen machen.

 

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die oben gestellte Frage

  • von mindestens 20% der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
  • die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.

 

Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses, der den bereits gefassten vom 17. Dezember 2024 aufheben würde.

 

Zum Ablauf hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Infos zusammengefasst: 

 

Abstimmungsbenachrichtigung und Abstimmungsheft:

Der Ablauf eines Bürgerentscheids ähnelt dem einer Wahl. Allerdings spricht man dabei nicht von einer Wahl, sondern von einer Abstimmung. Alle Abstimmungsberechtigten, d.h. die Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Abstimmungstag 16 Jahre alt sind, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein Abstimmungsheft und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief. Diese Unterlagen werden ab Dienstag, 23. Dezember 2025, verschickt. 

 

Briefabstimmung:

Sobald die Abstimmungsbenachrichtigung da ist, können die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt die Abstimmungsunterlagen zur Abstimmung per Brief beantragen:

  • über E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de
  • per QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung oder
  • persönlich im Briefabstimmungsbüro im Rathaus.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Direktabstimmung:

Auch bietet die Stadtverwaltung wieder die Stimmabgabe vor Ort in Form einer Direktabstimmung im Abstimmungsbüro an.

 

Abstimmungsbüro:

Das Abstimmungsbüro ist ab Montag, 5. Januar 2026, ab 8 Uhr, geöffnet und befindet sich im Sitzungsaal des Rathauses, Kaiserstraße 85, 1. Etage (Aufzug im Innenhof).

 

Öffnungszeiten:

Montags, mittwochs, donnerstags: 8 bis 15.30 Uhr

Dienstags: 8 bis 18 Uhr

Freitags: 8 bis 12 Uhr

Am Freitag, 23. Januar 2026, hat das Abstimmbüro nachmittags auch von 12 bis 15 Uhr geöffnet.

 

Ablauf am Abstimmungstag:

Am Sonntag, 25. Januar 2026, sind die Stimmräume („Wahllokale“) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Stimmraum ist in der Abstimmungsbenachrichtigung angegeben. Bitte beachten:  Hierbei können sich aufgrund anderer Stimmbezirke Unterschiede zur letzten Kommunalwahl 2025 ergeben. 

 

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt am 25. Januar 2026 nach 18 Uhr in den Stimmräumen bzw. der per Brief abgegebenen Stimmen im Rathaus durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.

 

Für Fragen zum Ablauf der Abstimmung können die Mitarbeitenden des Wahlamtes telefonisch unter 02129 911 -171 / -172 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de kontaktiert werden.

 

Infos: Stadt Haan, Bild: Planungsbüro: stm°architekten, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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