
Nachdem wir gestern über eine entsprechende Entscheidung in Hilden berichtet haben, teilt heute auch die Stadt Haan auf Nachfrage mit, dass sie den Versand der Grundsteuerbescheide für 2026 verschiebt. Diese werden damit nicht wie üblich gemeinsam mit den Gebührenbescheiden im Januar versendet. „Über den weiteren Ablauf und den Zeitpunkt des Versands wird informiert, sobald eine rechtssichere Grundlage vorliegt“, heißt es aus dem Rathaus.
Hintergrund ist ähnlich wie in Hilden das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie die daraus resultierenden laufenden Verfahren und möglichen Entscheidungen höherer Gerichte. Diese betreffen die Differenzierung der Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, die der Stadtrat für Haan im Jahr 2025 beschlossen hatte.
„Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt verlässlich bewerten zu können, setzt die Stadt Haan den Versand der Grundsteuerbescheide vorübergehend aus“, teilt die Verwaltung mit.
Der erneute Beschluss über die Hebesätze der Grundsteuer soll im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Stadtrat erfolgen.
Infos: Stadt Haan | Foto: istock.com | Bearbeitung: anzeiger24.de / BL
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