Heute erreichte uns über den Koordinator des Haaner Jugendparlaments Daniel Oelbracht eine gemeinsame Stellungnahme vom Kinder- und Jugendparlament zum Bürgerentscheid am kommenden Sonntag, bei dem die Haaner Bürger*innen für oder gegen den Ausbau des Fahrradschutzstreifen auf der Bundesstraße 228 (von Wilhelmstraße bis Kölner Straße) stimmen können.
„Anlässlich des kommenden Bürgerentscheids zum Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße möchte das Jugendparlament zusammen mit dem Kinderparlament Stellung beziehen.
Die Argumente für den Fahrradschutzstreifen sind klar: Für die Weiterführung des Fahrradschutzstreifens auf der Bahnhofstraße spricht eine erhöhte Sicherheit für Radfahrende, vor allen Dingen für Kinder und Jugendliche, die diese Strecke für ihren Schulweg nutzen. Momentan wird die Sicht der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die parkenden Autos behindert, durch die Veranlassung eines Schutzstreifens wäre das nicht der Fall. Hinzu kommt ein positiver Beitrag zum Klimaschutz, da Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zum Fahrradfahren animiert werden können.
Zu beachten ist jedoch auch, dass durch die Weiterführung des Radschutzstreifens die dort befindlichen Parkplätze entfernt werden müssten. Dies kann Konsequenzen für die dort ansässigen Geschäftsleute nach sich ziehen, da die Läden auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind. Dafür könnte man alternativ Parkplätze in der Nähe schaffen, was allerdings auch einen gewissen Aufwand mit sich bringt.
Aus Sicht der Delegierten des Kinder- und des Jugendparlaments ist die Verbesserung der Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer alternativlos. Dies gilt nicht nur für die Bundesstraße 228, sondern für das gesamte Stadtgebiet. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit ist hier auch auf Möglichkeiten, wie die Umwandlung von Teilen der B228 in eine Tempo-30-Zone, zu verweisen und alternative Routen im Stadtgebiet attraktiver zu machen.
Abschließend richten wir an alle Bürgerinnen und Bürger den Appell, sich über die verschiedenen Argumente zu informieren und sich dann eine unabhängige, eigene Meinung zu bilden, sowie – sofern man berechtigt ist – am 13. März wählen zu gehen oder die Möglichkeit zur Briefwahl zu nutzen.
Gez.
die Mitglieder des Kinderparlaments der Stadt Haan und
die Mitglieder des Jugendparlaments der Stadt Haan“