
Alkoholisiert ein Auto lenken, das ist ein No-Go. Soweit hat sich diese Erkenntnis allgemein durchgesetzt. Bei vielen Radfahrerinnen und Radfahrern herrscht aber noch immer der Irrglaube: nach ein paar Bierchen oder Weinchen auf den Sattel schwingen – das sei doch noch „ganz OK“.
Das sieht der ADFC im neanderland allerdings anders. Und beruft sich auf eine Empfehlung des 64. Deutscher Verkehrsgerichtstages in Goslar.
„Für Radfahrende gilt in Deutschland ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit – auch ohne auffälliges Fahrverhalten. Wer mit diesem Wert erwischt wird, begeht eine Straftat und muss mit Geldstrafe, Punkten und häufig einer medizinischpsychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Bereits ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen ebenfalls strafrechtlich relevant werden“, schreibt der Club in seinem aktuellen Newsletter.
Bei 1,6 Promille werden Gleichgewicht, Reaktions- und Koordinationsfähigkeit und Urteilsvermögen deutlich eingeschränkt. Was nicht nur am Steuer eines Kfz, sondern auch auf dem Drahtesel sehr gefährlich ist.
Der ADFC empfiehlt seit Jahren die Grenze auf 1,1 Promille abzusenken.
Vorschläge des Verkehrsgerichtstages
Nun hat ein Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages im Januar 2026 weitere Vorschläge gemacht:
- Das Führen eines Fahrrades oder Pedelecs unter dem Einfluss einer bestimmten Alkoholmenge soll als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.
- Ein Verstoß soll mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und „einem Punkt in Flensburg“ bestraft werden.
- Nach wiederholten Verstößen soll eine MPU angeordnet werden.
- Die Verkehrssicherheitsforschung soll prüfen, ob bei Pedelecs und Lastenfahrrädern strengere Alkoholgrenzwerte gelten sollen.
- Der Verkehrsgerichtstag fordert mehr Aufklärung über die Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr und die entsprechenden Rechtsfolgen.
- Der Gesetzgeber soll entsprechende Mittel für Forschung und Prävention zur Verfügung stellen.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann kommentiert: „Den auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten zusätzlichen Alkoholgefahrengrenzwert für den Radverkehr unterstützen wir zur Vermeidung von Unfällen.“
Nun ist die Politik gefragt, ob diese Forderung Einzug in die Gesetzgebung findet.
Bericht: KA
Foto: XXXX
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