
Die Stadt Haan erinnert Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude daran, dass Anträge auf Pauschalförderungen für Denkmalschutzmaßnahmen noch bis zum 4. Dezember 2025 eingereicht werden können.
Wie die Untere Denkmalbehörde mitteilt, werden die Fördermittel gemäß § 35 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) vergeben. Für die Prüfung und Auszahlung der Pauschalförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn und die Inaussichtstellung
- Mitteilung über die Durchführung der Maßnahme
- Mitteilung über den Abschluss der Maßnahme sowie die Vorlage der Rechnung
Alle Unterlagen müssen spätestens bis zum 4. Dezember 2025 vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Unterlagen sind per E-Mail an Aneta.Gil@stadt-haan.de zu senden.
Infos: Stadt Haan, Foto: by Harald Meyer-Kirk from Pixabay, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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