Mülltonnentausch nur schriftlich möglich

Zum Schutz sensibler Daten

Die Bauverwaltung informiert, dass Änderungen im Mülltonnenbestand (Mülltonnentausch) ab sofort nur noch schriftlich von den Eigentümern erfolgen können. Eine telefonische Antragstellung ist nicht mehr möglich: Grund: „Der Datenschutz macht diesen Schritt notwendig, da bei einem Telefongespräch die erforderlichen Schritte nicht umgesetzt werden können, die für den Schutz sensibler Daten notwendig sind. Zudem können Änderungen im Mülltonnenbestand gebührenrelevant sein, somit darf ausschließlich der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Objektes den Auftrag erteilen“, betont die Stadtverwaltung.

 

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Die schriftliche Antragstellung kann über diesen Link des Serviceportals erfolgen. Auch der formlose Antrag per E-Mail ist weiterhin möglich und selbstverständlich auch die schriftliche Beantragung per Post. Hierbei werden folgende wichtige Angaben benötigt:

  • Eigentümer
  • Aktenzeichen (oben rechts auf dem Gebührenbescheid)
  • Anschrift
  • Abfallgefäß (Restmüll, Biomüll oder Papiermüll)
  • Grund (neu, zusätzlich, defekt, überflüssig, Größentausch)
  • Anzahl und Größe
  • Wenn vorhanden: sechsstellige Behälternummer der abzuholenden/auszutauschenden Tonne.

 

„Nach Eingang Ihres vollständigen Antrages erhalten Sie schriftlich Ihren Termin“, ergänzt die Stadtverwaltung.

 

Infos: Stadt Haan, Foto: pixabay