Bußgeld kann bis zu 2.500 Euro betragen
Es ist gerade einmal zwei Jahre her und deshalb allen noch gut in Erinnerung: Das Thema Corona-Impfe hatte damals zu großen Diskussionen geführt. Befürworter und Impfgegner standen sich unerbittlich gegenüber. Es kam zu Demonstrationen, und es war die Rede davon, dass die Corona-Impfung unsere Gesellschaft gespalten habe.
Dabei gab es bei Corona noch nicht einmal eine Impflicht.
Für wen besteht eine Impflicht gegen Masern?
Die Impfung gegen Masern ist hingegen für Kinder und deren Betreuer grundsätzlich gesetzlich verpflichtend. Im Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 ist festgelegt, dass alle Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, in eine Kindertagespflege oder Schule gegen Masern geimpft sein müssen.
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Impfe im Alter von elf Monaten und die zweite im Alter von 15 Monaten. Ohne Impfnachweis können Kinder vom Besuch der Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Aber nicht nur Kinder müssen sich gegen Masern impfen lassen. Auch Mitarbeiter in Kindertagesstätten, Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sowie Tagespflegekräfte müssen geimpft sein oder eine Immunität aufweisen, sofern sie nach 1970 geboren wurden.
Dies gilt gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden.
Impfverweigerern droht hohes Bußgeld und mehr
Wenn Kinder nicht geimpft sind, kann das zu großen Schwierigkeiten führen. Diese Kinder dürfen z.B. nicht in den Kindergarten eingelassen werden, und den Eltern droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Wegen der gesetzlichen Schulpflicht können sie allerdings dort nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden.
Berufsbedingt impfpflichtige Erwachsene wiederum dürfen in ihren Einrichtungen ohne Impfnachweis nicht arbeiten.
Kreis Mettmann verhängte im letzten Jahr über 200 Bußgelder
Bundesweit liegt die Zahl der Verweigerer im fünfstelligen Bereich. Allein der Kreis Mettmann hat in 2023 über 200 Bußgelder verhängt. Im Durchschnitt wurden rund 200 Euro fällig.
Im kinder- und jugendärztlichen Bereich wurde gegenüber zwei Kindergartenkindern ein Betretungsverbot für die KiTa ausgesprochen. Nachdem diese geimpft waren, konnten sie die KiTa dann besuchen.
Im amtsärztlichen Bereich mussten hingegen im Kreis keine Betretungs-/ und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden.
Sind Masern wirklich schlimm?
Masern sind gefährlich, weil sie eine hochansteckende Viruserkrankung sind, die schwerwiegende Komplikationen verursachen kann. Dazu gehören Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Krampfanfälle und in seltenen Fällen sogar Gehirnentzündung, die zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen kann.
Besonders gefährdet sind Säuglinge, schwangere Frauen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Darüber hinaus können Masern auch das Immunsystem schwächen und zu einer erhöhten Anfälligkeit für andere Infektionen führen.
Deshalb ist die Impfung gegen Masern wichtig, um sowohl Einzelpersonen aber auch die gesamte Bevölkerung vor den potenziell schwerwiegenden Folgen dieser Krankheit zu schützen.
Bericht: Walter Thomas
Foto: A.Esslinger/Pixabay
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