Kleinere Städte wollen Raser selber blitzen – auch im Kreis Mettmann?

Städte- und Gemeindebund NRW: Immer mehr Beschwerden, zu wenig Kapazitäten

„Früher haben Bürgerinnen und Bürger Geschwindigkeitskontrollen als ‚Abzocke‘ wahrgenommen. Mittlerweile werden eher fehlende Kontrollen beklagt. Und in vielen Bürgersprechstunden beschweren sich die Menschen zunehmend über zu schnell fahrende Autos“, sagt Philipp Stempel, Pressesprecher des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), im Gespräch mit anzeiger24.de. Auch die kleineren, einem Kreis angehörigen Kommunen wünschen mehr rechtliche Handhabe gegenüber „Rasern“. Vor allem, wenn der jeweilige Kreis dazu nicht gut genug aufgestellt ist.

 

Diesen Wünschen will der StGB NRW jetzt nachkommen. 

 

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In seiner Sitzung vom 25. November in Soest hat das Präsidium vereinbart: „Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hält das Präsidium flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachungen an Unfallhäufungsstellen für sinnvoll und notwendig. Vor dem Hintergrund, dass eine hohe Kontrolldichte nicht in allen Landesteilen NRWs gleichermaßen gewährleistet ist, befürwortet das Präsidium eine optionale Ausweitung der Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen auf mittlere kreisangehörige Städte.“

 

Soll heißen: Augenblicklich dürfen nur größere kreisangehörige Kommunen ab 60.000 Einwohnern eigenständig Geschwindigkeitskontrollen durchführen. „Wir setzen uns nun dafür ein, diese Möglichkeit auch kleineren Städten zwischen 20.000 und 60.000 Einwohnern einzuräumen, wenn sie dies wünschen“, ergänzt Philipp Stempel auf Anfrage.

 

Blitzerwagen können nicht überall sein

Warum ist diese Initiative notwendig? „In manchen Kreisen sind die Kapazitäten begrenzt“, erklärt der Pressesprecher weiter. „Mit nur ein oder zwei Blitzerwagen können die Kreise eben nicht überall dort sein, wo gerast wird.“

 

Dabei gehe es „ausdrücklich nicht darum, mit dem Blitzen Geld zu machen“, betont Stempel, im Gegenteil: „Der Betrieb verursacht auch erhebliche Kosten, allein durch zusätzliches Personal.“

 

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Dem StGB gehe es ausschließlich „um die Verkehrssicherheit.“

 

Kreis Mettmann: Sind gut ausgestattet

Sollte dieser Wunsch nun umgesetzt werden: Würde auch der Kreis Mettmann davon profitieren?

Wir haben nachgefragt. Daniela Hitzemann, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, erklärt: „Wir haben bereits eine sehr gute Abdeckung.“

 

Zunächst ist die ➤ Kreispolizei jede Woche mit einem Blitzer-Team unterwegs; und zwar wechselweise an rund 300 Stellen, an denen es besonders viele Unfälle und/oder „Raser“ gibt.

Außerdem stehen in den zehn Städten 24 stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte (➤ hier die Standorte).

Hinzu kommen drei Messfahrzeuge und ➤ eine semistationäre Anlage von der Kreisverwaltung, die – immer in Abstimmung mit der Polizei – zusätzlich an den markanten Schwerpunkten eingesetzt werden.

Brauchen die zehn Mettmanner Kreisstädte also überhaupt noch die Option auf eigene Messstationen? Das müssen die jeweiligen Rathäuser natürlich selbst bestimmen, sollte die Forderung des StGB erfüllt werden.

Kreissprecherin Daniela Hitzemann ergänzt jedoch: „Das würde für die Städte natürlich einen zusätzlichen Aufwand bedeuten.“

 


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Und wie geht es nun weiter?

Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber: „Wir suchen in der Angelegenheit das Gespräch mit der Landesregierung. Am Ende läuft es auf eine Gesetzesänderung hinaus“, erklärt Philipp Stempel abschließend.

 

Doch so etwas kann natürlich noch ein Weilchen dauern…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: S.Engels/Adobe Stock

 


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