Brummer können lästig sein, stehen aber unter Schutz, sagt die Untere Landschaftsbehörde
Im Sommer summt und brummt es im Garten: Wespen, Bienen, Hummeln oder Hornissen sind unterwegs. Mancher Mensch mag die Nähe der Brummer gar nicht und reagiert genervt oder ängstlich.
Doch wie verhält man sich richtig, und darf ein entdecktes Nest einfach entfernt werden?
Antworten gibt Holger Pieren von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.
„Nicht schlagen oder wegpusten“
Hummeln, Bienen und Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.
„Eine Ausnahme erteilen wir, wenn ein Bewohner allergisch ist oder das Nest im direkten Wohnbereich liegt. Wespen gelten zwar nicht als besonders geschützte Art, unterliegen jedoch dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Das heißt, es muss ein vernünftiger Grund vorliegen, um das Nest zu entfernen“, sagt Holger Pieren. „Generell sollte sich ein Experte, beispielsweise ein Schädlingsbekämpfer, um die Beseitigung oder Umsiedelung kümmern.“
Darüber hinaus sollte man nicht versuchen, die Tiere zu schlagen oder wegzupusten.
Störungen im Nestbereich, etwa drei bis vier Meter entfernt, sollten vermieden werden, damit die Tiere sich nicht bedroht fühlen. Liegt das Nest weiter entfernt vom Aktionsbereich der Hausbewohner, kann es eventuell erhalten bleiben.
„Wespen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen“, sagt der Experte. „Das Gift von Hornissen und Wespen ist schwächer als Bienengift. Wer nicht allergisch ist, für den besteht keine Gefahr. Hornissen, Hummeln und Wespen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst sterben die Arbeiterinnen, und nur einige Königinnen überwintern außerhalb des bisherigen Nestes. Die Tiere bauen im Frühjahr ein neues Nest, das alte wird nicht wiederbesiedelt.“
Ein Faltblatt zum Herunterladen mit Tipps und Hinweisen im Umgang mit den Insekten gibt es hier…
Quelle/Foto: Kreis Mettmann
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