Kaufprämie für Privathaushalte: Bis zu 1.000 Euro für ein E-Lastenrad

Kreistag beschließt Förderprogramm – Werden mehr Menschen umsatteln?

Die einen belächeln sie, die anderen finden sie voll chic und praktisch: Vor allem in (größeren) Städten sieht man immer mehr Menschen und insbesondere Familien mit Lastenfahrrädern durch die Gegend cruisen. So werden beispielsweise Einkäufe oder die eigenen Kinder transportiert – als Alternative zum PKW. Noch komfortabler wird es, wenn die Lastenfahrräder einen Elektroantrieb haben. Aber das ist nicht ganz günstig.

Der Bund fördert bereits die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern, beispielsweise für Unternehmen oder Vereine – aber nicht für Privatpersonen.

Das soll sich im Kreis Mettmann nun ändern.

 

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500.000 Euro Budget: „Anreiz und Beitrag zur Verkehrswende“

Der Kreistag hat im Juni mehrheitlich eine Kaufprämie bei Anschaffung eines E-Lastenfahrrades in Privathaushalten mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann beschlossen – gegen die Stimmen der SPD und AfD.

 

Damit möchte die Kreisverwaltung Mettmann „Anreize für einen emissionsfreien Transport bieten“ und einen „Beitrag zur Verkehrswende und Luftreinhaltung leisten“, heißt es in der Vorlage. 500.000 Euro aus dem Klimaschutzbudget und aus einem Zuschussprogramm des Landes (Billigkeitsrichtlinie) sollen dafür bereitgestellt werden.

 

Förderbedingungen

Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro pro E-Lastenfahrrad und je Haushalt.

 

Die antragstellende Person muss einen Kostenvoranschlag, bzw. den Kauf eines E-Lastenrades bei einem möglichst im Kreis Mettmann ansässigen Fahrradhändler nachweisen. Bei Leasing oder Ratenzahlungen gibt es zusätzliche Regelungen.

 

Gefördert werden serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von 1 Kubikmeter oder einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm oder einer Zuladung von mindestens 50 Kilogramm.

 

Nicht förderfähig sind E-Lastenräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft oder nachgerüstet oder gebraucht gekauft wurden.

Eine gewerbliche Nutzung und Mietkäufe sind nicht zulässig.

 

Doppelförderungen durch Überschneidungen mit anderen Programmen sollen ausgeschlossen werden.

In Langenfeld gibt es bereits ein ähnliches Förderprogramm.
Die Stadt Velbert plant ebenfalls eine solche Maßnahme.
In einigen Städten (darunter Haan, Ratingen und Wülfrath) gibt es die Möglichkeit, kostenlos zwei E-Lastenräder auszuleihen.

 

Um Mitnahmeeffekte oder Missbrauch zu vermeiden, ist eine Haltedauer des geförderten E-Lastenrads von mindestens 36 Monaten einzuhalten.

Der Kreis behält sich das Recht vor, die Zuwendung zu widerrufen und die Zweckbindungsfrist zu überprüfen.

 

Und wann soll das Förderprogramm starten?

Das ist noch nicht ganz klar. Die Kreisverwaltung rechnet aber mit dem „Spätherbst“, heißt es auf Nachfrage von anzeiger24.de.

 

Was sagt die Politik?

Die Grünen im Kreistag halten das Förderprogramm erwartungsgemäß für gut und richtig. Tina Guenther und Dirk Niemeyer erhoffen sich davon, dass mehr Menschen ihr Auto abschaffen.

 

Waldemar Madeia (CDU) sieht das Projekt als Anschubfinanzierung, will aber keine Dauerförderung. Es sei aber ein „lohnender Versuch“ und vielleicht werden sich einmal „alternative Verkehrsmittel durchsetzen“.

 

Auch Michael Ruppert (FDP) findet, man sollte es einmal ausprobieren, aber auch später evaluieren, welchen Nutzen das Programm gebracht hat.

 

Jens Geyer und seine SPD-Fraktion konnten sich jedoch nicht dafür begeistern: E-Lastenfahrräder seien eine „chice Sache für Menschen, die es sich leisten können“. Der Nutzerkreis sei aber sehr klein, außerdem sei die Frage der Unterstellplätze nicht geklärt. Er hält es für einen „Trugschluss“, dass deswegen mehr Menschen umsteigen und ihr Auto stehen lassen

 

Die Kreisverwaltung verweist allerdings auf „gute Erfahrungen“, etwa im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Kreis Minden-Lübbecke, im Kreis Rotenburg und Düsseldorf.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Beauty_of_Nature/Pixabay

 


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