
Die Stadt Haan hat zum 1. Juli 2025 eine Änderung ihrer Satzung über die Unterbringung von Geflüchteten, Obdachlosen und Spätaussiedlern beschlossen. Kernpunkt ist eine neue, klar geregelte Möglichkeit, Hausverbote auszusprechen. Besucherinnen und Besucher, die den Betrieb einer Unterkunft stören oder gegen die Hausordnung verstoßen, können künftig durch städtische Bedienstete oder beauftragte Dritte kurzfristig, bis zu 24 Stunden, vom Gelände verwiesen werden.
Bei schwerwiegenden Vorfällen darf das Hausverbot auch längerfristig ausgesprochen werden. Auf Antrag muss dies schriftlich begründet werden; nach sechs Monaten kann zudem eine nachträgliche Befristung beantragt werden. Die Stadt reagiert damit auf die Notwendigkeit, bei Konflikten schnell und rechtssicher eingreifen zu können, ohne erst die Polizei rufen zu müssen.

Kein Einzelfall – andere Städte handeln ähnlich
Haan ist mit dieser Vorgehensweise nicht allein. In Städten wie Schifferstadt, Hannover, Biberach oder Reinbek gibt es vergleichbare Satzungen. Auch dort dürfen Verwaltungsmitarbeitende bei massiven Störungen oder Sicherheitsproblemen in Flüchtlingsunterkünften eigenständig Hausverbote verhängen. Die Befugnisse sind in den jeweiligen Benutzungs- oder Hausordnungen klar geregelt, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit vor Ort sicherzustellen.
Warum nicht die Polizei?
Hausverbote in kommunalen Einrichtungen fallen nicht in die originäre Zuständigkeit der Polizei, sondern unter das kommunale Hausrecht. Die Polizei greift ein, wenn Straftaten oder akute Gefahren vorliegen. Die Stadt dagegen kann, gestützt auf die Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz, Teilhabe- und Integrationsgesetz sowie Ordnungsbehördengesetz, selbst Regeln erlassen und umsetzen, die den Betrieb ihrer Einrichtungen sichern. So bleibt die Eingriffsschwelle niedrig, und Konflikte lassen sich vor Ort schneller entschärfen.
Mit der Satzungsänderung stärkt Haan die Sicherheit und Ordnung in ihren Unterkünften und entlastet gleichzeitig Polizei und Ordnungsdienst. Die neue Regelung reiht sich in eine gängige Praxis vieler Städte ein und sorgt dafür, dass der Betrieb in sensiblen Gemeinschaftsunterkünften störungsfrei und geschützt bleibt.
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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