Rücklauf 91% – Höhere Sätze möglich – Bund der Steuerzahler: Bescheide prüfen
Es ist mühselig, es ist nervig, es ist kompliziert – und viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer empfinden es gar als Farce. Hilft aber alles nichts: der Staat fordert es ein, dass die Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt neu eingereicht werden müssen – eigentlich bereits bis Ende Januar.
Die Daten liegen den Behörden zwar grundsätzlich vor, aber nicht digitalisiert. Diese Arbeit überlässt die Regierung dann lieber den Bürgerinnen und Bürgern.
Beim Finanzamt Hilden (auch zuständig für Langenfeld, Monheim und Haan) sind bereits 91% aller benötigten Erklärungen eingegangen. Bedeutet aber auch: 9% der Erklärungen fehlen immer noch.
Deshalb appelliert Peter Stuhlträger, Kämmerer der Stadt Hilden, an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Einreichung ihrer Grundsteuererklärung jetzt nachzuholen: „Dies ist nötig, damit die Stadt mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen kann. Als Kommune sind wir dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Sie stellen einen wesentlichen Teil unserer Einnahmen dar, mit denen wir den Betrieb unserer kommunalen Einrichtungen und Dienstleistungen finanzieren.“
Steigen die Steuersätze ab 2025?
„Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage“, teilt das Hildener Rathaus mit. „Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.“
Es steht allerdings auch zu befürchten, dass die neue Grundsteuer deutlich höher ausfallen wird – mit entsprechenden Folgen für Eigentümer und Mieter. Darüber haben wir berichtet.
Der Bund der Steuerzahler rät daher dazu, die Bescheide gründlich zu prüfen und ggf. Einspruch zu erheben. Außerdem hat der Verband ein Musterverfahren gegen die neue Grundsteuer-Erhebung in Baden-Württemberg eingelegt. Doch das Verfahren kann bis zum Bundesverfassungsgericht gehen und sich noch lange hinziehen.
Grundsteuererklärung: Hilfe durch ELSTER und Hotline
Wie auch immer, die Uhr zur Abgabe tickt weiter. Bei Nicht-Abgabe könnte sogar ein Zwangsgeld fällig werden.
Wer noch an seiner Grundsteuererklärung werkelt und Unterstützung benötigt, kann sich unter www.grundsteuer.nrw.de über das ELSTER-Programm informieren.
Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem sind dort FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Außerdem gibt es eine Grundsteuer-Hotline: montags bis freitags beim Finanzamt Hilden unter 02103/917-1959.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Tumisu/Pixabay
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