Bund schnürt mehr Maßnahmen
Viele machen sich derzeit große Sorgen über hohe Preise für Strom und Gas und gestiegene Kosten für die Lebenshaltung: all das, was sich mit dem Begriff der Inflation verbindet. Auslöser für diese sehr, sehr schwierige Lage ist der Überfall Russlands auf die Ukraine. Der Bund plant nun ein weiteres Maßnahmenpaket in Höhe von 65 Milliarden Euro.
Engpässe bei der Energieversorgung
Die schwierige Lage hat auch zu Engpässe bei der Energieversorgung geführt. Ab September haben viele Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung in Höhe von 300 Euro mit ihrem Gehalt erhalten. Nun sollen auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studentinnen und Studenten finanziell entlastet werden. Rentnnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 300 Euro, Studentinnen und Studenten 200 Euro. Außerdem wird das Kindergeld ab Januar 2023 um 18 Euro pro Kind erhöht.
Steuerentlastungen für Geringverdiener
Zudem werden Steuerentlastungen für Geringverdiener auf den Weg gebracht. Nach den Minijobs gibt etwa eine Zone, in der die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, nicht gleich voll erhoben werden, sondern in der man nur einen Prozentsatz zahlen muss, wie es auch in anderen Tarifen ist. Es steigt erst allmählich an. Die Grenzen dieser Zone wurden in den letzten Jahren angehoben und werden nun zum Oktober 2022 auf 1.600 Euro angehoben. Die neue Lage ab Oktober ist also 520 Euro bis 1600 Euro.
Ausweitung auf Einkünfte bis 2.000 Euro
Im Januar 2023 soll das im nächsten Schritt auf alle Einkünfte bis 2.000 Euro ausgeweitet werden. „Das wird gerade in diesem Bereich der Geringverdiener eine finanzielle Entlastung in Höhe von über einer Milliarde Euro mit sich bringen“, versprach Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Pressekonferenz am Sonntag, 4. September. Daran schließt sich eine große Steuerentlastung mit dem Inflationsentlastungsgesetz an, das auf den Weg gebacht werden soll und das die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen soll, mit den gestiegenen Preisen besser umzugehen. Diese Entlastung wirkt im unteren und im mittleren Einkommensbereich.
Rentenbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abziehen
Ab dem 1. Januar 2023 können Arbeitnehmer alle Rentenbeiträge vollständig vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der gegenwärtigen Entwicklung zusätzlich zu den normalen Einkommen eine Zahlung leisten, um mit der Inflation und den gestiegenen Preisen umgehen zu können, dann soll sie bis zur Summe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein.
Quelle: Bundesregierung
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